Auschwitz-Prozess in Lüneburg:"Die geerbte Schuld, überlebt zu haben"

Auschwitz-Prozess in Lüneburg

"Schuldgefühl der zweiten Generation": Nebenklägerin Judith Kalman im Gerichtssaal in Lüneburg.

(Foto: dpa)

Im Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning sagt erstmals eine Tochter von Holocaust-Überlebenden aus. Sie erzählt vom "Schuldgefühl der zweiten Generation".

Wie der Holocaust das Leben einer Frau geprägt hat

Mit Judith Kalman hat am Mittwoch eine Tochter von Holocaust-Überlebenden im Lüneburger Auschwitz-Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning ausgesagt. Die 61-jährige Autorin aus Toronto erinnerte an ihre Halbschwester Eva Edit Weinberger, die in Auschwitz ermordet wurde. Sie berichtete, wie der Holocaust auch ihr Leben geprägt hat.

"Der Verlust der Angehörigen meiner Eltern, insbesondere der sechsjährigen Eva Edit, die ich nie kennengelernt habe, hat mir die Last eines geerbten Schuldgefühls auferlegt", sagte sie vor dem Lüneburger Landgericht. Ihr Vater habe 84 Verwandte durch den Holocaust verloren, sagte Kalman. Sie verdanke ihr Leben letztlich der Tatsache, dass ihr Vater nach Auschwitz eine neue Familie gegründet habe.

Auch Kalmans Mutter war eine Überlebende des Lagers. "Die Auslöschung der Familien meiner Eltern und insbesondere der Tod der Kinder haben mich ab dem Moment meiner Zeugung geprägt", erklärte sie. Kalman sprach vom "Schuldgefühl der zweiten Generation", "über die geerbte Schuld, überlebt zu haben."

Auschwitz-Überlebender schildert das Grauen

Vor Kalman hatte ein weiterer Überlebender das Grauen im Vernichtungslager geschildert. Eugene Lebovitz berichtete, wie er im Alter von 15 Jahren mit seiner Familie aus Ungarn verschleppt wurde und seine Eltern in Auschwitz-Birkenau verlor. Der 86-Jährige erzählte von den Schrecken eines Todesmarsches durch den eisigen Winter 1945 - mit Erschießungen und anderen Mordaktionen, bevor es zu seiner Befreiung kam.

Worum es in dem Prozess geht

Vor dem Landgericht muss sich der frühere SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen während der "Ungarn-Aktion" im Sommer 1944 verantworten. Der 93-Jährige hatte sich zu Prozessbeginn zu seiner moralischen Mitschuld bekannt.

Der Angeklagte Gröning hatte zu Beginn des Verfahrens ausgesagt, während der Zeit der Transporte aus Ungarn nur höchstens dreimal vertretungsweise Dienst an der Rampe getan zu haben, um das zurückgelassene Gepäck zu bewachen. Auch wegen seiner Beförderung zum Unterscharführer sei er davon ausgenommen worden.

"Das halte ich für vollkommen unglaubwürdig", sagte der historische Gutachter Stefan Hördler dazu am fünften Prozesstag. Der "engere Dienstbereich" Grönings hätte aber den Rampendienst nicht vorgesehen, bestätigte er.

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