Urteil in Aachen:Polizei-Anwärter wegen rassistischer Äußerungen im Netz gekündigt

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  • In einer Chat-Gruppe hatte ein 22-jähriger Polizeischüler mit weiteren Mitgliedern seines Kurses rassistische und fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht.
  • Als die Vorgesetzten der Polizeischüler auf den Chat stießen, kündigten sie dem 22-Jährigen.
  • Das Verwaltungsgericht in Aachen hat eine Klage gegen die Kündigung abgewiesen. Die Kammer bezweifelte, dass der Mann charakterlich für den Beruf im Polizeidienst geeignet ist.
  • Als Verteidigung seines Handelns sagte der Polizeianwärter während des Prozesses, er habe den Chat als "Spaßgruppe" verstanden.

Gekündigt wegen fremdenfeindlicher Postings

Mit anderen Polizeischülern aus Aachen hatte ein 22-Jährige in einer privat genutzten Chat-Gruppe Bilder und Texte ausgetauscht. Der Inhalt der Postings war zweifelhaft, viele Bilder rassistisch, fremdenfeindlich oder menschenverachtend. Das Treiben in dem sozialen Netzwerk blieb auch den Vorgesetzten der angehenden Polizisten nicht verborgen. Sie kündigten dem jungen Mann den Ausbildungs-Vertrag.

Chat war nur "Spaßgruppe"

Gegen die Entlassung hat der Polizeianwärter Klage vor dem Aachener Verwaltungsgericht eingereicht. Das Gericht wies die Klage nun ab. Es gebe zu Recht Zweifel an der charakterlichen Eignung des jungen Mannes. Auch bei gruppendynamischen Prozessen müsse von einem angehenden Polizeibeamten Selbstkontrolle und ein sensibler Umgang mit Rassismus erwartet werden, sagte der Vorsitzende Richter Markus Lehmler zu seiner Entscheidung.

Konkret missbilligte das Gericht sieben Bilder und einen Spruch mit rassistischen Inhalten, die der 22-Jährige über einen Zeitraum von vier Monaten in die Gruppe gepostet hatte. "Da habe ich mir wirklich keinen Gedanken darüber gemacht", sagte der Polizeianwärter während der Verhandlung. Er habe den Chat als "Spaßgruppe" verstanden. Seinen Traumberuf wolle er deshalb nicht verlieren. Trotz Reue seitens des Klägers blieb das Gericht hart. Die Kündigung sei rechtens.

Richter Lehmler zum Chatprotokoll: "Das ist alles unterirdisch"

Insgesamt habe es in der Online-Gruppe eine Flut von Meldungen gegeben. Innerhalb von acht Monaten seien mehr als 65 000 Mitteilungen verschickt worden. Zu deren Inhalt sagte Richter Lehmler: "Das ist alles unterirdisch." Hauptlieferanten seien acht Mitglieder des Ausbildungskurses gewesen.

Aufmerksam auf den Chat waren die Vorgesetzten der Polizeischüler geworden, weil eine Polizeianwärterin aus demselben Kurs rassistisch gemobbt worden war. Damit habe der Kläger aber nichts zu tun gehabt, betonte Polizeipräsident Dirk Weinspach während des Prozesses. Der Leiter der Aachener Behörde hatte die Kündigung gegen den 22-Jährigen und einen weiteren Teilnehmer des Chats ausgesprochen. Die restlichen sechs Schüler im Fokus der Ermittlungen dürfen ihre Ausbildung bei der Polizei fortsetzen. Der Grund: Die Qualität und Anzahl ihrer Meldungen unterscheide sich von denen des 22-Jährigen.

Gegen das Aachener Urteil kann der Polizeianwärter beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung einlegen.

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