Prozess in München:Abzocke beim Abschleppen

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"Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt!" Im Falle der Parkräume KG waren die Kosten oft sehr hoch. (Foto: Stephan Rumpf)
  • Die Firma Parkräume KG schleppt falsch geparkte Autos von Privatparkplätzen, beispielsweise von Supermärkten.
  • Als die Besitzer der Autos wissen wollten, wo ihr Fahrzeug ist, verlangten die Mitarbeiter der Firma mehrere hundert Euro für diese Information.
  • Nun muss sich der Chef der Firma und einer seiner Mitarbeiter vor Gericht wegen Erpressung in 17 Fällen verantworten.

Von Martin Bernstein

Joachim G. und einer seiner Mitarbeiter müssen sich seit Anfang dieser Woche vor dem Landgericht München I verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft G. Erpressung in 17 Fällen und versuchte Erpressung in zwölf weiteren Fällen vor. Viele Münchner kennen G. - oder zumindest seine Firma Parkräume KG. Wer etwa auf bestimmten Supermarkt-Parkplätzen zu lange parkt oder ohne dort einzukaufen, muss damit rechnen, dass er sein Auto nicht wiederfindet. Parkräume-Mitarbeiter lassen es abschleppen. Wohin? Das wird erst verraten, wenn die Autofahrer viel bezahlt haben. Viele Betroffene empfinden das als "Lösegelderpressung". 386 Anzeigen gegen die Parkräume KG und deren Mitarbeiter hat das Polizeipräsidium München schon aufgenommen.

Auch Christa Schuster hat Anzeige erstattet. Was sie am 12. Januar erlebt hat, ist exemplarisch. Viele Münchner können ähnliche Geschichten erzählen, ebenso Rechtsanwalt Emil Kellner, der seit Jahren Menschen vertritt, die sich von den Parkräumen geschädigt fühlen. Sie werfen dem Unternehmen, das seinen Sitz offiziell von Oberhaching nach Berlin verlegt hat, Abzockermethoden vor - und Schlimmeres: In einem Fall, so Kellner, sei ein Auto mit einem Baby abgeschleppt worden. In einem anderen Fall wollte ein Autofahrer seinen Geschäftswagen nicht im Stich lassen und wurde für 300 Euro samt dem Auto auf ein Privatgelände in die Boschetsrieder Straße transportiert.

Auto nach drei Stunden abgeschleppt

Christa Schuster parkt am 12. Januar ihr Auto auf dem Rewe-Parkplatz an der Balanstraße 73. Sie arbeitet in der Nähe und kauft in dem Supermarkt ein. An diesem Tag sogar zweimal, sagt sie. Drei Stunden lang steht ihr Auto auf dem Parkplatz. Dann ist es weg. Schuster befürchtet, es sei gestohlen worden. Doch im Supermarkt weist man sie auf einen Zettel mit einer Telefonnummer des Parkräume-Ansprechpartners hin.

Der kommt nach einer halben Stunde. Christa Schuster soll 276 Euro bezahlen, erst dann werde sie erfahren, wohin ihr Auto gebracht wurde. Schuster hat nicht genug Geld dabei. Sie hat eine Zweitwohnung, gleich ums Eck. Doch auch die Wohnungsschlüssel sind im Auto. Den Parkräume-Mann interessiert das alles nicht. "Ich war total verzweifelt", erinnert sich Christa Schuster. Eine Streifenpolizistin rät ihr, Anzeige wegen Nötigung zu erstatten.

Mehr kann sie nicht tun. Wäre das Auto auf öffentlichem Grund falsch geparkt gewesen, wäre die Polizei zuständig gewesen. Sie hätte nur bei konkreten Behinderungen abschleppen lassen, zum Beispiel wenn das Fahrzeug eine Feuerwehranfahrtszone oder einen Behindertenparkplatz blockiert hätte. Dann wäre das Auto zum zentralen Polizeiverwahrort in der Thomas-Hauser-Straße 19 gebracht worden.

Auf Privatgrund gilt all das nicht. Dort herrschen manchmal "Wild-West-Methoden", wie es der ehemalige Münchner CSU-Stadtrat und heutige Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper formuliert hat. Und wenn der Grundstückseigentümer einen Vertrag mit dem gebürtigen Münchner Joachim G. (Werbung: "Wir befreien Sie von den Falschparkern, ohne dass Sie sich im Einzelfall darum kümmern müssten!") abgeschlossen hat, dann tritt die Parkräume KG in Aktion.

Im Prinzip ist das legal: Grundstücksbesitzer dürfen verbotswidrig geparkte Fahrzeuge durch ein Abschleppunternehmen entfernen lassen und die Autos zurückbehalten, bis die Abschleppkosten bezahlt werden. Knackpunkt ist die Höhe der Gebühr: "Die von uns berechneten Preise sind Marktpreise", behauptet die Parkräume KG. "Im Übrigen berücksichtigen wir bei unserer Tätigkeit nicht nur das Gesetz und die Rechtsprechung, sondern auch die Umstände im Einzelfall." Es gibt jedoch auch mehr als hundert zivilrechtliche Urteile, die besagen: 120 bis 175 Euro sind in München angemessen.

Urteil des BGH
:Abschleppdienste dürfen keine überhöhten Beträge fordern

Fast 300 Euro sollte ein Münchner für die Herausgabe seines abgeschleppten Autos zahlen. Er klagte gegen die hohen Kosten und bekam Recht. Falschparker müssen in Zukunft nicht alles zahlen.

Vor dem Landgericht geht es um die strafrechtliche Beurteilung einzelner, besonders rüder Vorgänge. Die Mutter, die dringend ihre psychisch kranke Tochter abholen musste; der körperbehinderte Mann; der Ehemann einer Rollstuhlfahrerin; die Mutter eines sieben Monate alten Babys, die nur noch zwölf Euro in der Tasche hatte - sie alle wurden mit mindestens 279 Euro zur Kasse gebeten.

Überwachung sei "ultima Ratio"

Rewe-Sprecher Marco Sandner bestätigt, dass "einige exponierte Standorte" von Fremd- und Dauerparkern zweckentfremdet würden. Die Überwachung durch Fremdfirmen sei eine "ultima Ratio", die auf 99 Prozent der Rewe- und Penny-Parkplätze in Deutschland nicht nötig sei. "Unsere Erfahrung zeigt, dass wir nach Beauftragung der Dienstleister zur Überwachung der Parkplätze überwiegend positive Reaktionen von Kunden erhalten", sagt Sandner.

Christa Schuster übernachtet am 12. Januar bei ihrer Tochter und leiht sich von ihr Geld. Dann zahlt sie, zähneknirschend, mit ihrer Tochter als Zeugin - und unter Vorbehalt. Ihr Auto ist in der Puechbergerstraße, erfährt sie dann. In einer Wohnsiedlung, keine eineinhalb Kilometer entfernt. Christa Schuster will daraufhin 156 Euro von Rewe erstattet bekommen. Die Forderung sei unbegründet, schreiben die Rewe-Anwälte: "Insbesondere wurde hierbei auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt." Schuster gibt auf. "Der finanzielle und psychische Aufwand ist mir zu hoch", schreibt sie entnervt.

Es gibt auch andere Möglichkeiten

Kein Einzelfall, weiß Rechtsanwalt Kellner. Insider schätzen, dass sich weniger als fünf Prozent der Abschleppopfer juristisch zur Wehr setzen. Kellners Tipp: sich nicht überrumpeln lassen. Statt dem Parkräume-Mitarbeiter Geld zu geben, gebe es noch einen anderen Weg - den Gang zur Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts. In München ist sie in der Pacellistraße 5. "Das wissen viele Betroffene nicht", sagt der Rechtsanwalt. Wer dort 150 Euro als Sicherheitsleistung einzahlt, bekommt einen Hinterlegungsschein. Mit dem bekommt er sein Auto sofort zurück.

Das städtische Klinikum Bogenhausen hat 2013 seine Zusammenarbeit mit den Parkräumen beendet, nachdem Stadtrat Brannekämper eine Strafanzeige gegen das Klinikum wegen Beihilfe zur Erpressung erhoben hatte. Die städtische Wohnbaugesellschaft GWG hat vor mehr als fünf Jahren nach kurzer Zusammenarbeit wieder auf die Dienste der Parkräume verzichtet und lässt jetzt von einem anderen Unternehmen abschleppen, das aber ebenfalls 240 Euro pro Auto verlangt. Die GWG erklärt, nur Wagen abschleppen zu lassen, die Feuerwehrzufahrten blockieren. Ob Rewe diesen Beispielen folgen wird, falls G. im Juni verurteilt wird? Eine Antwort auf die Frage bleibt Pressesprecher Sandner schuldig.

© SZ vom 09.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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