Videos in der Amateurliga:Der Kick geht weiter

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Vorläufiger Sieg für Verlage im Streit um Amateurfußball-Videos: Nach einem Urteil darf jeder Fußballspiele der Bayern- und Landesliga filmen, ohne an den Verband BFV Tribut zu leisten. Der BFV legt Widerspruch ein.

Von Max Hägler

In dem heftigen Streit zwischen dem Bayerischen Fußballverband (BFV) und bayerischen Regionalzeitungen um Senderechte aus Amateurspielen gibt es eine erste gerichtliche Einschätzung. Das Landgericht München I hat in einer Einstweiligen Verfügung festgelegt, dass auch weiterhin jedermann Fußballspiele der Bayern- und der Landesligen filmen darf. Vertragspassagen zwischen dem BFV und den Fußballvereinen, die dem entgegenstehen, dürfen nicht mehr verwendet werden.

Damit haben sich fürs Erste mehrere bayerische Regionalzeitungen durchgesetzt, die seit Monaten im heftigen Disput mit dem Fußballverband sind. Der BFV unter Leitung seines Präsidenten Rainer Koch hatte zuletzt verfügt, dass für Video-Spielberichte aus den vierten, fünften und sechsten Ligen Lizenzgebühren entrichtet werden müssen: Mindestens 500 Euro sind pro Spiel fällig. Wer das nicht zahlen will, der muss stattdessen seine Aufzeichnung unverzüglich und unentgeltlich dem BFV zur Verfügung stellen. Ansonsten sollten die Vereine die Filmemacher vom Spielfeldrand verweisen. Der Gedanke dahinter: Der BFV versucht mit seiner Internetseite zur Anlaufstelle für Amateurfußballberichte zu werden und könnte so kostengünstig an Inhalte kommen. Zugleich hält es der Verband für unlauter, dass Verlage mit Fußball Geld verdienen, etwa über die Werbung auf ihren Webseiten, ohne dass die Vereine davon profitieren. Diverse Verlage, allen voran die Mittelbayerische Zeitung (MZ), sehen das anders, sehen sich in ihrer Arbeit behindert, und zogen vor die Kartellbehörde und vor das Landgericht. Ihre Klage: Der BFV geriere sich einerseits als Wirtschaftsunternehmen. Und lege zugleich die Regeln fest, unter denen die Wettbewerber arbeiten könnten.

"Für uns ist die Einstweilige Verfügung durch das Landgericht München ein Schritt in die richtige Richtung", kommentierte nun Manfred Sauerer, Chefredakteur und Geschäftsführer der MZ, die Entscheidung: "Wir werden am kommenden Wochenende unsere Teams wieder losschicken und auf die Verfügung verweisen." Ob diese Bestand hat, ist allerdings unklar, denn der BFV legt Widerspruch dagegen ein. "Wir sind für eine schnelle Klärung und setzen daher auf eine rasche mündliche Verhandlung, damit sich das Gericht dann auch erstmals mit den Argumenten des BFV auseinandersetzen kann", teilte der Fußballverband mit.

© SZ vom 13.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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