Scharia-Gerichte:Saudi-Arabien sucht Henker

  • Saudi-Arabien sucht per Online-Ausschreibung Henker. Sie sollen Hinrichtungen und Amputationen vornehmen.
  • Die Zahl vollstreckter Todesurteile in dem Land steigt seit Jahren. Seit Beginn des Jahres wurden fast genau so viele Menschen hingerichtet, wie im gesamten vergangenen Jahr.

Von Christoph Meyer

Besondere Qualifikationen: keine

Saudi-Arabien braucht Henker. Per Online-Ausschreibung sucht das Ministerium für öffentlichen Dienst Mitarbeiter. In der Tätigkeitsbeschreibung heißt es, sie umfasse "Aufgaben, die mit der Umsetzung von Todesurteilen und dem Abschneiden von Gliedmaßen gemäß Scharia-Rechtsprechung" zu tun habe.

Besondere Qualifikationen seien dafür nicht notwendig. Wie viel man als Henker verdient, wird nicht genannt. Insgesamt acht Stellen sollen besetzt werden.

Signifikanter Anstieg von Hinrichtungen

Die Ausschreibung fällt mit einem signifikanten Anstieg von Hinrichtungen in dem Königreich zusammen. Medienberichten zufolge wurden seit Beginn des Jahres bereits 85 Menschen hingerichtet. Im gesamten vergangenen Jahr wurden in dem Land 88 Menschen exekutiert. Bereits seit Jahren registrieren Menschenrechtler einen Anstieg vollstreckter Todesurteile in dem streng konservativen Königreich.

Gründe dafür könnte eine erhöhte Zahl von Richtern sein. Dadurch könnten Berufungsverfahren zügiger bearbeitet werden, spekulieren Diplomaten der Nachrichtenagentur Reuters zufolge.

Todesurteile werden in Saudi-Arabien gewöhnlich durch öffentliche Enthauptung mit einem Schwert vollstreckt. Amputationen werden nur selten vorgenommen.

Großer Ermessensspielraum für Scharia-Richter

Die Todesstrafe steht in Saudi-Arabien auf Drogenhandel und Gewaltdelikte. Auch vermeintliche Vergehen wie Unzucht und Abfall vom Glauben sind mit der Todesstrafe bewehrt.

Für internationale Kritik sorgt neben der hohen Zahl der Hinrichtungen vor allem der Mangel an konkreten strafrechtlichen Regelungen. Urteile kommen meist durch Interpretation traditioneller islamischer Rechtsquellen zustande. Den Scharia-Richtern kommt bei der Urteilsfindung ein erheblicher Ermessensspielraum zu.

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