Nürnberg:Kinder dürfen zurück zu Zwölf-Stämme-Eltern

Zwei Kinder der Sekte "Zwölf Stämme" können zu ihren Eltern zurückkehren. Im September 2013 hatten die Behörden 40 Kinder und Jugendliche ihren Eltern weggenommen. Grund war der Verdacht, dass die Minderjährigen immer wieder mit Ruten geschlagen wurden. In einer Anhörung vor dem Oberlandesgericht Nürnberg im März einigten sich die Eltern zweier Kinder, das Jugendamt Ansbach und der Verfahrensbeistand der Kinder, dass diese schrittweise zu ihren in Spanien lebenden Eltern zurückkehren sollen, wie ein Justizsprecher am Dienstag mitteilte. Nach Angaben des Anwalts der Eltern sollen die Kinder von Juni an wieder vollständig bei den Eltern leben. Die Vereinbarung regelt laut dem OLG-Sprecher detailliert, wie die Familienzusammenführung erfolgen soll, ohne das Kindeswohl zu gefährden. Die Entscheidung beruhe auf den besonderen Umständen dieses Einzelfalls: Die Eltern lebten in Spanien und hätten nur kurzzeitig - wegen der Arbeit des Vaters - bei der Religionsgemeinschaft im mittelfränkischen Wörnitz gewohnt. Zwar teilten die Eltern die Glaubensüberzeugungen der "Zwölf Stämme", sie würden aber das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung anerkennen. Vor allem aber wohnten sie in Spanien künftig nicht mehr bei der Gemeinschaft, sondern in einer eigenen Wohnung. Die Kinder sollen dort auch die Schule oder den Kindergarten besuchen. Die spanischen Behörden werden die Familie betreuen.

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