Vortrag in Köln:Von Vielfalt keine Spur

Verfassungsrichter Andreas Paulus wiederholt seine Kritik an der Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrats: "Regierungsvertreter haben da eigentlich nichts zu suchen." Paulus präferiert die Präsenz von Parlamentariern, weil die nicht weisungsgebunden sind.

Von Wolfgang Janisch

In zwei Wochen wollen die Ministerpräsidenten den neuen ZDF-Staatsvertrag unterzeichnen, den das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom März 2014 angemahnt hatte. Die Frage lag also auf der Hand. Ob der Vertrag nun die Anforderungen an die plurale Zusammensetzung der ZDF-Gremien erfülle, wollte eine Zuhörerin am Mittwoch bei einer Diskussion des Kölner Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik unter Leitung von Lutz Hachmeister wissen. Und natürlich gab Andreas Paulus die Antwort, die ein Verfassungsrichter geben muss, will er sich nicht für künftige Verfahren begangen machen. Dazu könne er nun wirklich nichts sagen, "sonst entscheidet der Senat nächstes Mal zu siebt."

War aber zu verschmerzen, sein Schweigen. Er hatte schon ziemlich viel gesagt.

Andreas Paulus, Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts, hatte im Karlsruher ZDF-Urteil in einer abweichenden Meinung einen radikalen Bruch mit der politischen Besetzung der ZDF-Gremien gefordert. Staatliche Vertreter sollten - wenn überhaupt - nur noch in kleiner Zahl dort vertreten sein. Im Fernsehrat hatte das Gericht 44 von 77 Mitgliedern als "staatlich oder staatsnah" identifiziert - eine Art Politbüro. Der Senat bekräftigte zwar das "Gebot der Staatsferne", zog aber nicht die Paulus'sche Konsequenz. Eine Staatsquote von einem Drittel sei erlaubt. Wie zu erwarten, haben die Länder die Quote bis an die Kante ausgeschöpft. 16 Vertreter der Landesregierungen sowie je zwei von Bund und Kommunen sollen im nunmehr 60-köpfigen Fernsehrat sitzen.

Paulus machte keinen Hehl daraus, dass er sich einen plural zusammengesetzten Fernsehrat anders vorstellt. Denn die Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt in den Aufsichtsgremien sei das Alpha und das Omega des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Seine Legitimation sei es, eine marktgetriebene Homogenisierung des Programms zu verhindern: "Wenn die Vielfaltsgewährleistung nicht mehr funktioniert, dann ist die Rechtfertigung weg." Seine letzte Rechtfertigung übrigens, denn die Knappheit der Frequenzen, einst ein zentrales Argument für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, gibt es nicht mehr.

Paulus kann sich eher die Präsenz von Abgeordneten vorstellen

Sichert also der neue Fernsehrat, in dem die weisungsgebundenen Vertreter von sechzehn Staatskanzleien sitzen werden, die Vielfalt? Zum neuen Staatsvertrag sagte Paulus, wie gesagt, nichts, aber er wiederholte, was er schon in seinem Sondervotum gefordert hatte: "Regierungsvertreter haben da eigentlich nichts zu suchen." Darin hatte er geschrieben, die Exekutive stehe nun mal auf der Seite des Staates, der durch den Rundfunk kontrolliert werden solle. In Köln fügte er hinzu: Er könne sich eher die Präsenz von Parlamentariern in den Gremien vorstellen - die seien nicht an Weisungen der Regierung gebunden.

Aber das ist eben nur die Sondermeinung des Richters Paulus. Doch in Köln machte er darüber hinaus auf eine Vorgabe der Richtermehrheit aufmerksam, die einen Schatten des Zweifels auf den neuen Staatsvertrag wirft. Es genüge nicht, die "Staatsseite" in den Aufsichtsgremien zahlenmäßig zu deckeln - vielmehr müsse sie die Vielfalt der politischen Strömungen repräsentieren und "gerade auch kleinere politische Strömungen" einbeziehen, hatte das Gericht gefordert. Der neue Staatsvertrag indes setzt auf Regierungsvertreter - die überwiegend von der Union und der SPD kommen dürften. Ist das pluralistisch? Dazu machte Paulus nur eine zarte Andeutung, doch kleine Parteien könnten sie als Einladung zur neuerlichen Klage deuten: "Wenn sich da jemand nicht ausreichend vertreten sieht, kann er sich auch dagegen wehren."

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: