Demo nahe Schloss Elmau:Warum 50 Leute eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sind

  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat gegen eine Mini-Demonstration von 50 Gipfelgegner nahe Schloss Elmau entschieden.
  • Die Richter ließen einen Fußmarsch wegen der damit verbundenen "unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" nicht zu. Es bestehe die Gefahr einer Blockade des engen Zufahrts- und Rettungswegs.
  • Die Gipfel-Gegner hatten einen Transport in Polizeifahrzeugen zum Kundgebungsort abgelehnt. Angesichts der Entscheidung des Gerichts sprachen sie von einer "Farce".

Doch keine Mini-Demo nahe Schloss Elmau

Eine Mini-Demonstration von 50 G7-Gipfelgegnern nahe Schloss Elmau wird es an diesem Sonntag nun doch nicht geben. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am späten Samstagabend entschieden.

Aktivisten des Bündnisses Stop-G7-Elmau hatten versucht, eine Delegation von 50 Demonstranten durch die Absperrung in die Nähe von Schloss Elmau zu bekommen. Das Münchner Verwaltungsgericht hatte zuvor als Grundlage dafür einen fahrzeuggebundenen Transport der Teilnehmer an den Kundgebungsort für notwendig erachtet. Dies hätten die Veranstalter des Sternmarsches allerdings "als unerträglich" abgelehnt, heißt es in der Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.

Der Sprecher der Aktivisten nannte den Vorschlag des Gerichts eine "Farce": Wenn 50 ausgewählte Demonstranten nach Personalienkontrolle und Durchsuchung in Polizeiwagen steigen und in einen abgesperrten Bereich gefahren werden, dann habe dies mit dem Demonstrationsrecht nichts mehr zu tun, heißt es in einer Pressemitteilung auf der Facebook-Seite des Bündnisses. Und weiter: "Die Einschränkungen des Demonstrationsrechts reihen sich in ein repressives Gesamtbild ein."

Das Aktionsbündnis hatte stattdessen an einem Fußmarsch festgehalten. Dies ließen die Richter aber wegen der damit verbundenen "unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" nicht zu. Deshalb habe das Gericht keine rechtliche Möglichkeit mehr gesehen, eine Versammlung nahe Schloss Elmau zuzulassen, wo am Sonntag und Montag die Staats- und Regierungschefs der sieben wichtigen Industrienationen (G7) tagen.

Die Gipfelgegner hatten auf der Mautstraße in Richtung Elmau marschieren wollen. Diese liegt allerdings komplett im streng geschützten Sicherheitsbereich rund um den Gipfel-Tagungsort.

Gefahr der Blockade des engen Zufahrts- und Rettungswegs

Das Münchner Verwaltungsgericht hatte zuvor in erster Instanz - als eine Art Kompromiss - eine stationäre Kundgebung "in Hör- und Sichtweite" des Schlosses erlaubt. Das war den Organisatoren aber nicht genug. Sie bestanden auf einem Fußmarsch der 50 Gipfelgegner. Das Gericht aber sah darin aber vor allem die Gefahr einer Blockade des engen Zufahrts- und Rettungswegs.

Die Auflagen der Behörden für die für Sonntag geplanten Protestmärsche bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Damit müssen sich die Gipfelgegner mit mehreren Streckenänderungen und -kürzungen abfinden. Den Angaben der Gipfel-Gegnern zufolge sei der Auflagenbescheid mit "seinen 96 Seiten länger als die Demoroute". Genehmigt wurden ein Fahrradkorso und zwei Demonstrationsrouten auf Wanderwegen bis zum weiträumig um Schloss Elmau gezogenen Sicherheitsbereich.

Das Aktionsbündnis teilte mit, dass es auch an diesem Sonntag Proteste geben werde: Von 7 Uhr an werden verschiedene Aktionen im Rahmen des Sternmarsches in Garmisch-Partenkirchen, Klais und Mittenwald stattfinden. Außerdem soll von 12 Uhr an am heutigen Sonntag erneut eine Demonstration durch Garmisch stattfinden.

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