Schweiz:Ein Herz für Diktatoren

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Fragwürdige Entscheidung in ehrwürdigen Gemäuern: Der Nationalrat in Bern. (Foto: AFP)
  • In der Schweiz sollte ein Gesetz verabschiedet werden, das den Umgang mit Geld von Diktatoren regelt.
  • Mit einer Mehrheit der konservativen Parteien hat der Nationalrat nun aber eine abgeschwächte Version der ursprünglichen Regierungsvorlage verabschiedet.
  • Demnach engte der Nationalrat die Definition der "Politisch Exponierten Personen" (PEP) ein - und, was entscheidender ist, schrieb eine Verjährungsfrist in das Gesetz.
  • Die Änderungen wurden auf Betreiben des Schweizerischen Anwaltsverbands eingefügt.

Von Charlotte Theile, Zürich

Die Schlagzeilen über das Schweizer Parlament fallen in diesen Tagen nicht schmeichelhaft aus: "Nationalrat verwässert Potentatengesetz" heißt es dort, "Nationalrat hat Potentaten ganz lieb" oder auch: "Zu viel Herz für Diktatoren".

Es ist ein altes Klischee: Die Schweiz als sicherer Hafen für das Geld von korrupten, machtgierigen Autokraten. Archivbilder zeigen Bundesräte beim Tee mit afrikanischen Diktatoren. Diese Zeiten sollten eigentlich vorbei sein - schließlich haben sie dem Ruf der Schweiz in der westlichen Welt erheblichen Schaden zugefügt.

Am Mittwoch hat der Nationalrat über eine Gesetzesvorlage entschieden, die den Umgang mit solchem Geld regeln soll. Doch das Parlament fügte dem Ruf des Landes gleich wieder einen neuen Kratzer zu: Anders als es die Vorlage der Regierung vorsieht, haben die Abgeordneten entschieden, das Gesetz ein wenig diktatorenfreundlicher zu gestalten - auf Anraten des Schweizerischen Anwaltsverbands.

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So engte der Nationalrat die Definition der "Politisch Exponierten Personen" (PEP) ein - und, was entscheidender ist, schrieb eine Verjährungsfrist in das Gesetz. Das bedeutet: Die Schweiz darf unrechtmäßig erworbenes Geld gestürzter Autokraten nur einziehen, wenn die Straftaten, die dem Diktator zur Last gelegt werden, nicht verjährt sind. Diebstahl und Veruntreuung verjähren schnell. Die Gefahr, dass das Geld am Schluss beim Diktator und nicht beim Volk landet, ist groß.

Gerade die Anwälte stemmen sich gegen ein unmissverständliches Gesetz

Außenminister Didier Burkhalter hatte in einer emotionalen Ansprache vor dieser Ausnahme gewarnt: Mit der Verjährung würde man den Kern des Gesetzes verwässern. Einfrieren lässt sich Geld schnell. Die Verfahren zum Einziehen und Rücküberweisen von Vermögen aber sind langwierig und kompliziert. Der Beweis, dass Geld aus einem bestimmten Vergehen stammt, ist oft kaum zu erbringen. In diesen Fällen soll das neue Gesetz greifen. Doch mit der Verjährung verliere es den Großteil seiner Wirkung.

Dass es gerade die Anwälte - und im Besonderen jene aus der UN-Stadt Genf - sind, die sich gegen ein unmissverständliches Gesetz stemmen, ist für viele Beobachter kein Zufall. Es handle sich um eine "Lehrstunde in Lobbyismus", fassten es mehrere Abgeordnete zusammen.

Olivier Longchamp, Finanzspezialist bei der Nichtregierungsorganisation Erklärung von Bern, glaubt: "Die ganzen Mandate rund um Potentatengeld sind für einzelne Anwaltskanzleien eine Goldgrube geworden." Dass "ausgerechnet" diese Anwälte und "ihre parlamentarischen Wasserträger" mit rechtsstaatlichen Prinzipien argumentiert hätten, sei "bittere Ironie". Tatsächlich konnte man sich Sätze wie den des Christdemokraten Karl Vogler auf der Zunge zergehen lassen: "Der Rechtsstaat gilt für alle. Auch für Diktatoren." Andere Abgeordnete sagten, es gehe um den "Schutz des Eigentums". Bundesrat Burkhalter betonte dagegen immer wieder, dass es sich um ein verwaltungsrechtliches Verfahren handle, was mit der strafrechtlichen Verjährung nichts zu tun habe.

650 Millionen Franken von Mubarak, 75 Millionen von Janukowitsch

In den vergangenen Jahren hat die Schweiz wiederholt Diktatorengeld sperren lassen, häufig per Einzelfallentscheid. So sollen derzeit 650 Millionen Franken (etwa 620 Millionen Euro) vom Clan des gestürzten ägyptischen Diktators Hosni Mubarak eingefroren in der Schweiz liegen. Außerdem etwa 75 Millionen Franken, die dem früheren ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch zugeschrieben werden und 60 Millionen aus dem Umfeld des früheren tunesischen Machthabers Ben Ali. Hier laufen strafrechtliche Verfahren. In anderen Fällen wurde bereits überwiesen: Zwei Milliarden Franken sollen in den letzten 15 Jahren den Herkunftsländern zurückgegeben worden sein.

Noch im März versprach die sozialdemokratische Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer beim Weltsozialforum in Tunis: "Wir werden alles tun, damit das tunesische Volk sein Geld zurückerhält!" Doch ihre Kollegen im Parlament verstehen darunter offenbar etwas anderes. Der Appell des früheren Bundespräsidenten Burkhalter, es gehe um den Ruf des Landes, erschütterte die Abgeordneten nicht.

Stattdessen war in der Debatte immer wieder wörtlich aus den Empfehlungen des Schweizer Anwaltsverbandes zitiert worden. Er hatte die Abschwächungen vorgeschlagen - und durchgesetzt: Die konservative Mehrheit, FDP, Christdemokraten und die rechtspopulistische SVP, stimmte für ein abgemildertes Gesetz. Sie siegte mit 102 zu 87 Stimmen.

Nun muss noch der Ständerat über die Gesetzesvorlage befinden. Dort gibt es ebenfalls eine konservative Mehrheit, die Parteidisziplin ist aber weniger stark. Die Diskussion um Diktatoren und ihre Millionen ist für die Schweiz nicht angenehm - aber sie geht weiter.

© SZ vom 12.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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