Überfälle auf Millionärsfamilien:Verteidigung des "Maskenmanns" kündigt Revision an

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Urteil im "Maskenmann"-Prozess: Die Verteidiger von Mario K. kündigen Revision an. (Foto: dpa)
  • Nach dem Urteil im "Maskenmann"-Prozess kündigt die Verteidigung des Angeklagten Revision an.
  • Der 47-Jährige ist in Frankfurt an der Oder unter anderem wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
  • Dem Mann wurde vorgeworfen, zwei Millionärsfamilien angegriffen und einen Manager entführt zu haben. Da der Täter eine Imkermaske trug, erhielt er den Beinamen "Maskenmann".
  • In dem Fall waren immer wieder Zweifel an der Arbeit der Polizei und den Aussagen des Entführungsopfers aufgekommen.

Anwälte wollen Urteil anfechten

Die Verteidigung des Angeklagten im "Maskenmann"-Prozess will das Urteil anfechten. Rechtsanwalt Axel Weimann kündigte nach dem Urteilsspruch im Landgericht Frankfurt (Oder) an, Revision einzulegen. "Wir haben ein Jahr versucht, ein Fehlurteil zu verhindern", sagte er.

Für die Richter stand fest, dass der Angeklagte zwei Millionärsfamilien in Ostbrandenburg überfallen und einen Bankmanager entführt hat. Die Kammer hatte den 47-jährigen Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Sie folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Nebenklage hatte über die Haftstrafe hinaus Sicherungsverwahrung für den angeklagten Mario K. verlangt.

Die Tat: Überfälle auf Millionärsfamilien

2011 wurde eine Unternehmergattin vor ihrer Villa in dem Kurort Bad Saarow niedergeschlagen, Monate später zielte ein Schütze auf ihre Tochter. Dabei wurde der Wachmann, der sie schützte, angeschossen. Im Jahr darauf wurde ein Manager unweit der ersten Tatorte entführt. Er konnte sich eigenen Angaben zufolge selbst befreien. Der Täter trug eine Art Imkermaske, die ihm in den Medien seinen Beinamen einbrachte: "Maskenmann".

Das Gericht sah es jetzt als erwiesen an, dass es sich bei dem Täter um den angeklagten 47-Jährigen handelt. Nach Worten des Richters wollte der Mann durch die Entführung Lösegeld erpressen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dabei habe er mit Tötungsabsicht auf den Wachmann geschossen, der seitdem im Rollstuhl sitzt - daher die Verurteilung zu lebenslanger Haft. Der Angeklagte wurde auch verurteilt, diesem Opfer 250 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

"Maskenmann", so hieß schon einmal ein Verbrecher. Die Polizei hatte ihn über Jahre hinweg mit einem Phantombild gesucht - und ihn schließlich, im Jahr 2011 wegen dreifachen Kindermordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Bei seinen Taten hatte er eine Strickmaske getragen.

Kriminalfall mit vielen Ungereimtheiten

Der frühere Dachdecker, der nun verurteilt worden ist, hat die Vorwürfe stets bestritten. Es gab nur Indizien und keinen klaren Beweis gegen den vorbestraften Mann. Auf seine Spur war die Polizei erst durch eine Decke auf der Schilfinsel gekommen, auf welche der Manager entführt worden war. Die Decke war zuvor gestohlen worden - an einem Ort, an dem der Verdächtige gelebt hatte.

Prozess gegen den "Maskenmann"
:Vorwürfe gegen Polizeipräsidenten im "Maskenmann"-Fall

Verhängnisvolles Telefonat: Polizisten erheben Vorwürfe gegen die eigene Führung im "Maskenmann"-Fall. Brandenburgs Polizeipräsident hatte persönlich mit dem Entführungsopfer telefoniert - für die Ermittler ein unverständlicher Schritt.

Aufsehen erregte der Fall, als immer mehr Ungereimtheiten öffentlich wurden: Der entführte Banker hatte ausgesagt, dass er sich nach etwa zwei Tagen selbst von der Schilfinsel befreien konnte. Polizeibeamte äußerten vor Gericht Zweifel an den Angaben des Entführungsopfers. In der Folge wurden die mit dem Fall befassten Ermittler teilweise ausgetauscht. Einige Polizisten sagten zudem aus, sie hätten nicht in alle Richtungen ermitteln dürfen - etwa in die Richtung einer fingierten Entführung. Ihre Vorgesetzten bestritten das vehement.

Eine andere Polizistin gab an, eine Kollegin habe ihr berichtet, dass für den Angeklagten entlastende "Momente" aus einem Bericht der Mordkommission gestrichen worden seien.

Ex-Polizist vorübergehend unter Verdacht

Zuletzt hatte sich der Prozess erneut zugespitzt, weil die Verteidigung einen möglichen weiteren Verdächtigen ins Spiel brachte. Einen Ex-Polizisten. Der Verdacht gegen den Mann sei vorschnell zu den Akten gelegt worden, argumentierten die Anwälte des Angeklagten.

Das Gericht schmetterte ihre Anträge zu einer DNA-Analyse ab. Dann befragten die Richter doch noch eine Biologin vom Landeskriminalamt, die Spuren auswertete. Ergebnis: Sie stammten nicht von dem Ex-Polizisten.

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