NSA-Ausschuss für Sonderermittler:Untertanen der Regierung

  • Die schwarz-rote Mehrheit im NSA-Untersuchungsausschuss beschließt: Nur ein Sonderermittler soll die geheime Selektorenliste einsehen.
  • Die Opposition will dagegen Klage einreichen. Sie bemängelt, die Vertrauensperson habe damit "mehr Rechte als das gewählte Parlament".
  • Der NSA-Ausschuss soll einen Vorschlag für die Besetzung des Postens machen, die Regierung will den Sonderermittler dann aber formal bestellen. Das könnte problematisch werden.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Linke und Grüne haben alles versucht, aber gegen die Mehrheit der großen Koalition im NSA-Untersuchungsausschuss ist kein Ankommen. Nach fast zwei Stunden Krisensitzung haben die Vertreter von Union und SPD am Donnerstag entschieden: Alles läuft so, wie die Bundesregierung es will.

Die hatte am Mittwoch dem Ausschuss ihren Plan für eine Vertrauensperson vorgelegt. Nur diese allein soll den direkten Zugang zu den umstrittenen Suchbegriffen haben, die der amerikanische Geheimdienst NSA auf Analyse-Rechnern des Bundesnachrichtendienstes eingesetzt hat. Sie soll dann dem Untersuchungsausschuss als Sachverständige Bericht erstatten.

Die Bundesregierung treibt die Angst, das womöglich pikante Details der Selektoren-Liste ans Licht der Öffentlichkeit kommen. Zudem befürchtet sie, ihren Verbündeten USA zu verprellen. Weswegen sie den Ausschussmitgliedern Einsicht in die Listen verweigert.

Die Opposition hat Klage gegen das Verfahren angekündigt. Martina Renner, Obfrau der Linken, sagte nach der Sitzung, die Vertrauensperson habe "mehr Rechte als das gewählte Parlament". Für den Grünen Konstantin von Notz fügt sich das "nahtlos ein in die Vernebelungen und Vertuschungen", die er von der Regierung kenne, seit die Snowden-Akten an die Öffentlichkeit gekommen seien.

Was darf der Sonderermittler sagen?

Christian Flisek, SPD-Obmann im Ausschuss, versicherte hingegen, dass das Parlament in dem Verfahren "das Heft des Handelns in der Hand habe".

Doch die Entscheidung wirft Fragen auf. Die Bundesregierung will es zwar dem Ausschuss überlassen, einen Vorschlag für die Vertrauensperson zu machen. Sie besteht aber darauf, diese dann formal zu bestellen.

Die Folge könnte sein, dass die Vertrauensperson eine Aussagegenehmigung des Bundeskanzleramtes braucht, um vor den Ausschuss treten zu können. Diese Aussagegenehmigungen sind bisher sehr beschränkt und sorgen immer wieder dafür, dass Zeugen ihre Aussage dann abbrechen müssen, wenn es besonders interessant wird.

Womöglich noch an diesem Donnerstag soll auch eine Person für die Rolle des Sonderermittlers gefunden werden. Bisher hat nur die SPD im Ausschuss erste Ideen dazu vorgebracht. Einer der Kandidaten wäre Kurt Graulich, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht und ein Experte für das Sicherheitsrecht des Bundes und dem Recht der Nachrichtendienste in Deutschland.

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