Kita:Kinder-Überraschung

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Der kleine Paul wollte partout nicht in die neue Kita, da kündigten die Eltern den Platz. Eine horrende Kita-Rechnung folgte. Nun liegt der Fall beim BGH. Er dürfte viele Eltern betreffen.

Von Ulrike Heidenreich

Eltern, deren Kinder private Kindertagesstätten besuchen, haben sich während der Streikwochen entspannt zurücklehnen können. Die Welt dort war ja in Ordnung, die Erzieherinnen streikten nicht. In einer privaten Krippe kann man jedoch auch richtig Pech haben. Das liegt an den oft rigorosen Verträgen dort. Die Betreiber können sich das leisten - angesichts der Not von Eltern, einen guten Betreuungsplatz zu finden. Der Fall einer Münchner Familie, die 4100 Euro zahlen soll für nur zehn Tage, die der kleine Paul in einer Krippe verbracht hat, ist gerade beim Bundesgerichtshof (BGH) gelandet. Das Urteil dürfte Auswirkungen auf alle Eltern haben, die auf private Betreuung vertrauen.

Auf den ersten Blick schien alles lustig, schön und bunt zu sein. Paul, eineinhalb Jahre, war zur Eingewöhnung in einer privaten Kita im Norden der Stadt. Offenes Gruppenkonzept, 48 Kinder auf hübsch gestalteten 700 Quadratmetern. Doch Paul kam nicht zurecht, weinte, schlief schlecht, wollte partout nicht hingehen. Auch die Eltern hatten kein gutes Gefühl; sie kannten all diese Probleme von ihren älteren Kindern nicht. Als sie das nach zehn Tagen mit der Krippenleitung besprachen, hieß es, eine Kündigung hätte "erhebliche finanzielle Konsequenzen".

Die Eltern kündigten trotzdem fristlos. Die Rechnung folgte. Familie Z. sollte zahlen: dreimal die volle Monatsgebühr von 534 Euro, schließlich sei eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Dazu dreimal 831,69 Euro sogenannter Förderungsausfall, entstanden, weil der Kita die öffentliche Förderung entgehe, wenn der Platz nicht besetzt sei. Die Kaution über 1000 Euro wurde einbehalten, als Restforderung blieben fast 3100 Euro. Der Fall ging vor Gericht. In erster und zweiter Instanz lehnten die Richter zwar den "Förderungsausfallschaden" ab. Zu zahlen seien von Familie Z. aber die drei Monatsgebühren. Die Geschäftsführer der Kita-GmbH hatten angegeben, kein anderes Kind als Ersatz für diesen Zeitraum gefunden zu haben, obwohl sie die Warteliste abgeklappert hätten. Eine Probezeit war im Vertrag nicht vorgesehen.

Die Familie will nun vom BGH klären lassen, ob die fristlose Kündigung nicht trotzdem rechtens war, die Krippenbetreiber fordern ebenfalls Klarheit. Denn es geht um Grundsätzliches für alle privaten Kindertagesstätten in Deutschland. Es geht um die Frage, ob in einer Kita "Dienstleistungen" erbracht werden, die besonderes Vertrauen erfordern. Dann wäre eine fristlose Kündigung ohne ausführliche Begründung nach Paragraf 627 BGB rechtens. Solche Verträge gelten für private Kitas bislang nicht, sie werden aber bei Privatschulen angewandt. Sabine Richly, Anwältin von Pauls Eltern, wundert sich: "Gerade in die Betreuer von einjährigen Kindern müssen Eltern doch allergrößtes Vertrauen haben." Denn leichten Herzens bringen die wenigsten ihre Kleinen zum ersten Mal in die Krippe. Das ist erneut ein Abnabelungsprozess.

Für Paul fanden die Eltern später einen neuen Platz - in einer öffentlichen Kita, wo es keine solchen Knebelverträge gibt. Alles lief gut, von Anfang an. Ob es ein anderes Problem geben wird, stellt sich kommenden Montag heraus. Dann entscheidet sich, wie es im Tarifkonflikt bei den Kitas weitergeht und ob dort weitere Streiks anstehen.

© SZ vom 19.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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