Fahrlässige Tötung:Amtliche Betreuerin nach Tod von Demenzkranker verurteilt

Hilflos liegt eine demenzkranke Frau tagelang in ihrer Wohnung, weil der Pflegedienst von der Betreuerin keinen Schlüssel bekam. Später stirbt sie im Krankenhaus. Nun wurde die Betreuerin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Eine amtliche Betreuerin ist vom Amtsgericht Potsdam wegen fahrlässiger Tötung einer demenzkranken Frau zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Betreuerin keine Maßnahmen ergriffen habe, um die Pflege der 59-Jährigen zu gewährleisten.

Die Patientin war im September 2012 nach einer Behandlung im Krankenhaus wieder nach Hause entlassen worden. Dort konnte sie vier Tage lang nicht betreut werden, weil der Pflegedienst keinen Schlüssel für ihre Wohnung bekommen hatte. Auf entsprechende Anrufe hatte die 38-jährige Betreuerin nicht reagiert.

Als eine Pflegerin schließlich die Haustür von der Feuerwehr öffnen ließ, fanden die Rettungskräfte die Frau verwirrt und ausgedurstet nach einem Sturz im Flur der Wohnung vor. Im Krankenhaus wurden massive Entzündungen durch ein Druckgeschwür festgestellt. Wenige Wochen später starb die Frau.

Die Staatsanwaltschaft hatte 7500 Euro Geldstrafe gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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