Musikrechteverwerter:Gema unterliegt Youtube vor Gericht

  • In einem Schadenersatzprozess gegen Youtube ist der Musikrechteverwerter Gema vor dem Landgericht München unterlegen.
  • Demnach muss die Videoplattform der Gema keine Gebühren für von Nutzern hochgeladene Inhalte zahlen.
  • Wegen der fehlenden Einigung sind viele Musik-Clips für deutsche Internetnutzer nicht verfügbar.

Kein Geld für die Gema

Die Videoplattform Youtube muss der Gema keine Gebühren für von Nutzern hochgeladene Inhalte zahlen. Das Landgericht München I hat am Dienstag eine Klage der Gema abgewiesen, wie beide Prozessparteien mitteilten.

Nach Angaben der Youtube-Mutter Google bestätigten die Richter den Status von Youtube als sogenanntem Hostprovider - also als technische Online-Plattform, die nicht unmittelbar verantwortlich ist für die von Nutzern hochgeladenen Inhalte. Wegen der fehlenden Einigung sind viele Musik-Clips für deutsche Internetnutzer nicht verfügbar.

Gema und Youtube streiten vor mehreren Gerichten

Die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren. Seit Jahren streitet sie mit Google darüber, wie viel Geld Musiker bekommen sollen, wenn ihre Videos online angesehen werden. Die Gema hatte von Youtube Geld für Musikvideos gefordert.

Gegen das Urteil kann vor dem Oberlandesgericht München Berufung eingelegt werden. Eine Sprecherin der Gema kündigte an, die Gesellschaft werde ihr weiteres Vorgehen prüfen. Am Mittwoch wird dazu auch eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg erwartet.

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