Fifa-Affäre:Auslieferung beantragt

Jeffrey Webb

Jeffrey Webb war Fifa-Vizepräsident und möglicher Anwärter auf den Chefsessel - jetzt steckt er tief im Korruptionssumpf des Weltverbandes.

(Foto: Szilard Koszticsak/AP)

Die Schweiz soll sieben inhaftierte Fifa-Funktionäre überstellen. Fristgerecht stellen die US-Behörden den entsprechenden Antrag im Schmiergeld-Skandal.

Die US-Strafverfolger haben die Schweiz um die Auslieferung der sieben Ende Mai am Rande des Fifa-Kongresses in Zürich festgenommenen Fußball-Funktionäre ersucht. Die formellen Anträge seien am Mittwochabend fristgerecht eingetroffen, teilte das Bundesamt für Justiz (BJ) in Bern mit. Alle sieben Beschuldigten hatten angekündigt, Widerspruch einzulegen.

Die der Korruption verdächtigen Funktionäre waren am 27. Mai in Zürich am Rande des Kongresses des Fußball-Weltverbandes festgenommen worden. Es handelt sich um den von den Cayman-Inseln stammenden Jeffrey Webb, den Uruguayer Eugenio Figueredo, Eduardo Li aus Costa Rica, den Nicaraguaner Julio Rocha, den Briten Costas Takkas, Rafael Esquivel aus Venezuela und den Brasilianer José Maria Marin. Die ranghöchsten Verdächtigen sind Webb und Figueredo, die zur Zeit der Festnahme Fifa-Vizepräsidenten waren.

Die Verdächtigen sollen Schmiergelder kassiert haben

Die US-Behörden ermitteln wegen des Verdachts der Annahme von Bestechungsgeldern in Höhe von mehr als 100 Millionen Dollar. Die Verdächtigen sollen dafür den mutmaßlichen Schmiergeld-Zahlern diverse Medien-, Vermarktungs- und Sponsoringrechte für große Fußball-Wettbewerbe zugeschanzt haben. Die Straftaten sollen in den USA abgesprochen und vorbereitet worden sein.

Gegen Fifa-Chef Joseph Blatter wird offenbar nicht ermittelt. Unter dem Druck der Enthüllungen um den Weltverband hatte der Schweizer jedoch nur vier Tage nach seiner am 29. Mai erfolgten Wiederwahl sein Präsidenten-Amt zur Verfügung gestellt. Ein Nachfolger soll auf einem außerordentlichen Kongress gewählt werden. Der Termin steht noch nicht fest.

Nach einer Anhörung durch die Polizei haben die Betroffenen 14 Tage Zeit, um zu den Auslieferungsersuchen Stellung zu nehmen. Diese Frist kann laut Bundesamt für Justiz in begründeten Fällen um 14 Tage verlängert werden. Eine etwaige Entscheidung, die Verdächtigen auszuliefern, könne beim Bundesstrafgericht sowie beim Bundesgericht als letzter Instanz angefochten werden, hieß es.

Die Grundlage für eine mögliche Auslieferung bildet der zwischen den USA und der Schweiz geschlossene Auslieferungsvertrag von 1990. Darin haben sich beide Staaten verpflichtet, "einander Personen auszuliefern, die die zuständigen Behörden des ersuchenden Staates wegen einer auslieferungsfähigen Straftat verfolgen". Dies gilt für Straftaten, die nach dem Recht beider Länder im Falle einer Verurteilung wahrscheinlich mit Freiheitsentzug von mindestens einem Jahr geahndet werden.

Parallel zu den US-Ermittlungen hatte die Schweizer Generalstaatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren zur Vergabe der Weltmeisterschaften 2018 (Russland) und 2022 (Katar) eingeleitet. Beide Verfahren laufen unabhängig voneinander.

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