Verfassungsschutzreform:Inlandsgeheimdienste müssen stärker zusammenarbeiten

Bundesamt für Verfassungsschutz

Hier sollen die Fäden zusammenlaufen: Die Zentrale des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln.

(Foto: Oliver Berg/dpa)
  • Der Bundestag hat ein Gesetz zur Reform der Inlandsgeheimdienste verabschiedet.
  • Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern müssen stärker zusammenarbeiten, die Zentralstelle wird gestärkt.
  • Erstmals werden auch Regeln und Grenzen für V-Leute festgelegt.

Zentralstelle wird gestärkt

Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern müssen künftig enger zusammenarbeiten. Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz als Zentralstelle gestärkt wird. Die Reform setzt zugleich klare Regeln für den Einsatz von V-Leuten, die in einer bestimmten Szene ermitteln. Die Opposition stimmte gegen den Entwurf. Die Linke forderte Alternativen zum bisherigen Inlandsgeheimdienst. Auch die Grünen verlangten eine grundlegende Reform.

Der Neuregelung zufolge soll die Zentrale des Verfassungsschutzes in Köln die Landesämter unterstützen, die Zusammenarbeit koordinieren und in bestimmten Fällen selbst in die Beobachtung eintreten. Dies könne auch ohne Einvernehmen mit dem jeweiligen Land gemacht werden, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Einige Länder fänden das nicht in Ordnung, die Regelung sei aber nötig. "Dort wo verfassungsfeindliche Ziele gewaltorientiert verfolgt werden, können wir uns keine blinden Flecken bei der Beobachtung erlauben", sagte der Innenminister. Die Reform war zuvor auf Skepsis in den Ländern gestoßen. Der Chef der Länder-Innenminister, Roger Lewentz (SPD), hatte vor einem Zugriff des Bundesamts auf Länderebene ohne Zustimmung gewarnt.

Einsatz von V-Leuten sei unverzichtbar

Mit dem Gesetz würden Konsequenzen aus dem "kollektiven Versagen der Sicherheitsbehörden" bei der Aufdeckung der rechtsextremen NSU-Mordserie gezogen, so de Maizière außerdem. Zugleich betonte der CDU-Politiker, für Nachrichtendienste sei der Einsatz von V-Leuten unverzichtbar, um gefährliche Bestrebungen aufzudecken. Allerdings solle der Einsatz maßvoll sein.

Das Gesetz gibt vor, dass sich die Verbindungsleute "szenetypisch" verhalten dürfen. Dies bedeutet etwa, dass sie den Hitlergruß zeigen oder sich vermummen dürfen. Köperverletzungen oder Sachbeschädigungen sind ihnen verboten. Zudem dürfen sie keine strafbaren Vereinigungen gründen oder steuern und keinen Mord oder Totschlag begehen.

Kritik aus der Opposition

Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele kritisierte das Gesetz. Beim Verfassungsschutz sei "eine Reform dringend erforderlich, aber nicht diese", sagte er im Deutschlandfunk. Die Reform sei ein "Trauerspiel". Ein Datenverbund zwischen Bund und Ländern, in den auch polizeiliche Erkenntnisse einfließen sollen, sei der falsche Weg, sagte der Grünen-Politiker. "Die Regelung, die jetzt drinsteht, ist verfassungsrechtlich bedenklich."

Ströbele, der für die Grünen im Parlamentarischen Kontrollgremium zur Überwachung der Nachrichtendienste sitzt, kritisierte auch die Praxis der V-Leute. "Man muss die V-Leute-Praxis überprüfen. Und ich sage ganz eindeutig: V-Leute im rechten Bereich schaden mehr als sie nützen." Die Linke im Bundestag forderte, das "V-Leute-Unwesen" sofort komplett zu beenden und den Verfassungsschutz aufzulösen.

Linktipp:

Was sich für den Verfassungsschutz im Einzelnen ändert. Von Tanjev Schultz

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