Olympiarechte:Brot und Spiele

IOC-Präsident Thomas Bach freute sich so über die gebündelte Vergabe der Olympiarechte an den US-Medienkonzern Discovery Communications. Doch der Deal ist offenbar juristisch heikel.

Von Max Hägler

Was haben sie sich vor Freude auf die Schulter geklopft zu Beginn dieser Woche nachdem sie ihren 1,3-Milliarden-Euro-Deal unterzeichnet hatten: Thomas Bach, Präsident des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) und David Zaslav, Vorstandschefs des US-Medienkonzerns Discovery Communications. Von 2018 an hat Discovery - mit wenigen Ausnahmen - für acht Jahre sämtliche Übertragungsrechte für Olympia in ganz Europa, für alle Übertragungswege. ARD und ZDF sind erst mal außen vor, wie auch später in Großbritannien die BBC. Doch stellt sich die Frage, ob die große Vereinbarung juristisch haltbar ist.

"Dieser Handel ist wettbewerbsrechtlich und auch medienrechtlich angreifbar", sagt jedenfalls Jörg Ukrow, der stellvertretender Direktor der Landesmedienanstalt Saarland ist und Vorstandsmitglied des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR), einer der maßgeblichen Beratungsinstitutionen für Rundfunkanstalten in Deutschland und Europa. Zwar habe sich Discovery zur freien Empfangbarkeit von mindestens 200 Stunden Sommer-Olympiade verpflichtet, wahrscheinlich über den Discovery-Sender Eurosport. Der Rest dürfte kostenpflichtig per Pay-TV zu sehen sein. Doch Eurosport ist nach EMR-Erkenntnissen nicht in mindestens zwei Dritteln der deutschen Haushalte empfangbar. Das jedoch, die "allgemeine Zugänglichkeit", ist im Rundfunkstaatsvertrag vorgeschrieben bei der Ausstrahlung von "Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung". Eurosport könnte das Quorum über zusätzlich digitale Abspielwege erreichen oder etwa der ARD und ZDF Sublizenzen anbieten. Wobei die Bedingungen, die Kosten dafür, "angemessen" sein müssen. Was das heißt, entscheidet im Zweifelsfall ein Schiedsgericht, erklärt Medienrechtler Ukrow. Letztlich könnte der Fall auch vor den Verwaltungsgerichten landen, wenn etwa ARD und ZDF klagen, dass die staatliche Medienaufsicht nicht auf Einhaltung dieser Gesetzeskriterien poche.

Andererseits könnten die öffentlichen-rechtlichen Sender auch die EU-Kommission anrufen, über den Aspekt des Wettbewerbsrechts: So hat die Kommission etwa im Fall der englischen Premier League gefordert, dass kein TV-Anbieter sämtliche Rechte erwerben darf. Jetzt, bei Olympia, ist das Gegenteil der Fall: Einer bekommt alles und auch noch über einen langen Zeitraum. "Die Größe des Pakets und die lange Vergabedauer bieten wettbewerbsrechtliches Konfliktpotenzial", sagt Ukrow. Allerdings könnten das IOC und Discovery entgegen, dass durch die Vermarktung eines Gesamtpaktes die Interessen von Randsportarten besser gewährleistet sei und damit die Vielfalt. "Ein sehr spannendes Thema", urteilt der Medienrechtler.

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