Im Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Lüneburg dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Der 94-Jährige solle wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 300 000 Fällen schuldig gesprochen werden, hieß es im Plädoyer der Anklage.
Weil die Justiz schon vor Jahrzehnten gegen Gröning hätte vorgehen können, sollten wegen der Verzögerung in der Strafverfolgung bis zu 22 Monate der Haft als bereits verbüßt betrachtet werden.
Gröning hatte eine moralische Mitschuld übernommen und eingeräumt, im Konzentrationslager Auschwitz aus dem Gepäck von Juden genommenes Geld verwaltet und an die SS geleitet zu haben.