Landgericht München:Klage gegen Kuss-Mund auf Kondomhüllen

  • Ein Model entdeckt ein Werbefoto seiner Lippen auf Kondomverpackungen und zieht gleich mit drei Top-Anwälten vor Gericht.
  • Bei der Verhandlung vor dem Münchner Landgericht wurden die Kondom-Tütchen dem Richter als "Anschauungsmaterial" vorgelegt.
  • Das Model hatte nur einen handschriftlichen Vertrag mit dem Fotografen geschlossen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Erst war es nur Getuschel bei Facebook, dann wurde sie aber direkt darauf angesprochen: "Das ist doch dein Kussmund auf der Kondom-Tüte." Ihre markante, fast unverwechselbare Zahnlücke zwischen den vollen roten Lippen hatte die junge Frau im Bekanntenkreis verraten.

Sie fand das gar nicht gut. Da half auch das Wissen nicht, dass es sich um fair und nachhaltig produzierte Kondome eines erfolgsversprechenden Start-up-Unternehmens handelt: Sozusagen ein Lifestyle-Produkt mit fairem Business in einer "einzigartigen Verpackung". Dennoch wollte sie ihren Mund dafür nicht hergeben, schon gar nicht ungefragt. Deshalb landete der Fall vor dem Landgericht München.

"So ein Kuriosum hatte wir auch noch nie", sagte der Richter der 9. Zivilkammer. Der Geschäftsführer der beklagten Kondom-Firma verstand das als Startsignal: Er kippte gleich eine ganze Tasche mit den Gummi-Tütchen "als Anschauungsmaterial" auf die Richterbank.

Anfängliche Heiterkeit wich rasch einem sehr zähen Ringen. Die Klägerin war mit gleich drei Anwälten einer weltweit tätigen Anwaltssozietät mit Milliardenumsatz erschienen - ein deutliches Signal der Stärke an den jungen Geschäftsführer der beklagten Firma; aber durchaus auch an das Gericht, dass es hier nicht nur um einen vergleichsweise harmlosen und eher lustigen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht gehen könnte.

Und als dann auf der Gegenseite der Beklagte gleich zu Beginn den in allen Verhandlungen gefürchteten Satz sagte: "Es geht mir ums Prinzip", war klar, dass es eine lange Sitzung werden würde - trotz gefühlter 37 Grad im Saal. Immerhin durften die Juristen robenlos verhandeln.

Nach und nach stellte sich heraus, dass die Frau als Fotografin und Model in der Club-Szene arbeitet. Vor allem aber soll sie demnächst Schwiegertochter eines der Miteigentümer dieser Wirtschaftskanzlei werden, die zu den größten überhaupt zählt. In diesem Kreisen wird ein Kondom-Kuss-Foto unter keinen Umständen hingenommen.

Zwar hatte sie zunächst den Geschäftsführer des Start-ups persönlich angerufen und ihm erklärt, dass die Verpackungen mit ihrem Mund darauf verschwinden müssten. Und der hatte sich - obwohl keiner Schuld bewusst - zunächst willig darauf eingelassen.

Beklagter schaltete auf stur

Als dann aber Schreiben der eindrucksvollen Anwaltskanzlei folgten, schaltete er auf stur. Hat doch seine Firma das Bild vermeintlich lizensiert von einem Fotografen bekommen.

Tatsächlich hatte dieser wohl mal einen aus juristischer Sicht eher windigen handschriftlichen Vertrag mit der nun klagenden Frau anlässlich eines Shootings gemacht - das umstrittene Kussmund-Foto war aber schon Monate zuvor gemacht worden, als sich die beiden zufällig begegnet waren.

Unter dem Strich hätte der Richter darüber befinden müssen, ob das Mundfoto von dem Vertrag umfasst wäre und auch, ob man den Kussmund im weiteren oder engeren Umfeld der Frau tatsächlich als den ihren identifizieren konnte.

Für das Kondom-Start-up drohte der Streit trotz guten Gewissens ein finanziell heikler Akt zu werden. Zumal die andere Seite mit Stundensätzen von 400 Euro prahlte. Der Richter bremste die Muskelspielchen und machte deutlich: "Hier machen beide Seiten nicht das Geschäft ihres Lebens." Er wollte damit zum Ausdruck bringen, dass beide Parteien ein beachtliches Prozessrisiko haben.

Deshalb einigten sich auf nachdrücklichen Vorschlag des Gerichts alle Beteiligten darauf, die markante Zahnlücke "blickdicht" zu überkleben, und dass jeder seine Kosten selbst zahlt.

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