Karlsruhe:Bundesverfassungsgericht sieht Gesetz zur Terrorabwehr kritisch

  • Welchen Datenschutz schuldet der Staat seinen Bürgern? Diese Frage stellt der Vizepräsident des Verfassungsgerichts.
  • Bei einer mündlichen Verhandlung wird klar, dass Karlsruhe das BKA-Gesetz von 2009 in Teilen kritisch sieht.
  • Innenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigt es als angemessen und erfolgreich.

Weitreichende Befugnisse zur Terrorabwehr

Seit 2009 gilt das BKA-Gesetz zur Terrorabwehr. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat sich nun in einer mündlichen Verhandlung kritisch darüber geäußert. "Wie viel Datenschatz darf der Verfassungsstaat den Ermittlungsbehörden zugestehen und welchen Datenschutz schuldet er seinen Bürgern?", fragte Gerichts-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof.

Die Richter müssen klären, ob die Reformen gegen Grundrechte der Bürger verstoßen. Die umstrittenen Regelungen räumen dem Bundeskriminalamt weitreichende neue Befugnisse zur Terrorabwehr ein. (Az.: 1 BvR 1140/09 und 966/09) Die Richter stellten der Bundesregierung viele Fragen und listeten einen Katalog klärungsbedürftiger Punkte auf.

Angeblich zwölf vereitelte Terroranschläge

Das BKA arbeite im Rahmen der Gesetze entschlossen, aber mit Augenmaß für die Erhaltung des Rechtsstaats, verteidigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Regelungen. Deutschland sei kein Überwachungsstaat. Er sagte, dass seit 2009 zwölf Terroranschläge misslungen oder vereitelt worden seien, was auch dem BKA-Gesetz zu verdanken sei. Insgesamt erst 15 Mal sei das BKA zur Terrorabwehr tätig geworden.

Die Kompetenzen des BKA zur "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" reichen von der Online-Durchsuchung und der Telekommunikationsüberwachung bis hin zur längerfristigen Observierung sowie Lausch-und Spähangriffen in Wohnungen.

Ehemaliger Innenminister Gerhart Baum klagt

Dagegen geklagt haben unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), der ehemalige Kulturstaatsminister Michael Naumann (SPD), Rechtsanwälte, Grünen-Politiker und ein Arzt. Sie kritisieren die Reform in vielen Punkten.

Karlsruhe wollte den ganzen Tag verhandeln. "Die Klage richtet sich nicht gegen das BKA" oder Ermittlungen an sich, sagte der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) als Prozessvertreter der Kläger. Aber das Gesetz könne so nicht bleiben. Es sei an vielen Stellen zu unklar und wahre die Grundrechte von Bürgern nicht. Die Kläger verlangen unter anderem höhere Schranken für das Ausspähen von Computern und für den Spähangriff in Wohnungen. Sie wollen auch mehr Schutz von Rechtsanwälten, Psychologen, Ärzten und Journalisten in deren Vertrauensverhältnis zu Mandanten und Patienten.

Baum und Hirsch waren in Karlsruhe schon mehrmals erfolgreich, so etwa 2004 mit einer Klage gegen den sogenannten Großen Lauschangriff und 2008 gegen die Online-Durchsuchung, bei der hohe Hürden durchgesetzt wurden. Ein Urteil ist für Herbst zu erwarten.

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