ARD-Doku über Euthanasie:Ich wäre so gerne heimgekommen

ARD-Doku zu Euthanasie; "Ich wäre so gerne heimgekommen"

Stand im Arztbrief der Verdacht auf eine Erbkrankheit, war das im Dritten Reich oft schon das Todesurteil.

(Foto: SR/Mirko Tomic)

Wie konnte das Euthanasie-Programm der Nazis so lange offen laufen, obwohl es sogar nach NS-Recht strafbar war? Ein ARD-Film zeigt: Angehörige waren mitverantwortlich.

Von Matthias Drobinski

Vielleicht 200 000 Menschen haben die Nationalsozialisten ermordet, weil sie körperlich oder geistig behindert waren, seelisch krank oder weil sie sonst nicht in die Ideologie vom "normalen" Menschen im "gesunden Volkskörper" passten. Genau weiß das niemand, viele Akten sind verloren, viele Morde wurden vertuscht. Dies ist seit 30 Jahren bekannt, vor allem der Historiker Ernst Klee erforschte seit den 80er-Jahren die verdrängte Geschichte der "Aktion T 4", benannt nach der Villa an der Berliner Tiergartenstraße 4, wo 1940 die Nazis beschlossen, die "Krüppel", "Idioten" und "Schwachsinnigen", die in Heimen auf den "Gnadentod" warteten, wie es die Rasseideologen nannten. Doch erst seit September 2014 erinnert eine Gedenkstätte dort, wo diese Villa stand, an die Ermordeten; in vielen Kliniken weist nichts auf das Unrecht hin, das dort geschah.

Die Euthanasie-Aktion ist auch heute noch ein Thema, das von betretenem Schweigen begleitet wird.

Nur jeder vierte Heimbewohner überlebte

Der Film Ich wäre so gerne heimgekommen - NS-Euthanasie im "Dritten Reich" von Mirko Tomic, gesendet an diesem Montag leider erst um kurz vor Mitternacht, lässt ahnen, warum das so ist. Der Autor des Saarländischen Rundfunks hat vor einiger Zeit Akten der "Euthanasie"-Aktionen entdeckt, die in den saarländischen Heimen besonders gründlich waren - nur jeder vierte Heimbewohner überlebte hier die Nazizeit. Tomic hat nicht nur diese Akten aufgearbeitet. Er hat auch Krankenschwestern und Angehörige der Ermordeten gesucht und befragt: Wie konnte diese Tötungsaktion so lange offen laufen, obwohl sie sogar nach dem in der NS-Zeit geltenden Recht strafbar war?

Die Antworten der Interviews lassen schaudern. Es waren nicht einfach mordlüsterne Nazi-Ideologen, die den verzweifelten Eltern, Verwandten, Schwestern und Ärzten die Schützlinge entrissen. Es hatte sich das Klima geändert, die Einstellung zum als defizitär und unnormal empfundenen Leben. Und so gab es Eltern, die mit ihren schwierigen behinderten Kindern nicht mehr weiterwussten und die sie dann den Heimen überließen, manche in der Hoffnung, dass ihnen dort geholfen würde, manche auch in der Annahme, dass es besser sei, sie stürben. Es gab Ärzte, die als sensibel galten und doch völlig bedenkenlos Menschen töteten. Es kamen Frauen nach der dritten Scheidung in die Anstalt, weil sie als nicht ehefähig eingestuft wurden - und dann ins Gas.

Je mehr sich die Angehörigen um die Patienten kümmerten, umso größer waren ihre Überlebenschancen. Wer mutig war und Glück hatte, konnte sogar Menschen wieder mit nach Hause nehmen. Wer diese Kraft nicht hatte, dessen Angehörige hatten kaum eine Chance. Und wer sich einer Last entledigen wollte, für den war es auf einmal ganz einfach.

Die aktuelle Debatte spart der Film aus

Als der Münsteraner Bischof Clemens August Graf von Galen 1942 offen gegen das Tötungsprogramm protestierte, stoppten es die Nazis und führten es nur noch heimlich fort. Wer weiß, was gewesen wäre, hätten sich alle Heime, die kirchlichen allen voran, geweigert, ihre Patienten herauszugeben.

Die Frage, ob und inwieweit diese Erkenntnis Auswirkungen auf die gegenwärtigen Debatten um den Wert des Lebens haben, läge nahe - Tomic aber belässt es in diesem Film bei Andeutungen. Er hat zu diesem Thema bereits vor einem Jahr einen Beitrag für den SR gemacht, in diesem zitiert er einen heutigen Heimleiter, der erzählt, dass es ihn erschreckt, wie konsequent durch die Pränataldiagnostik Behinderte aussortiert werden. Nun fehlt das Zitat. Aus Angst vor einer schwierigen Debatte? Das wäre schade.

Ich wäre so gerne heimgekommen - NS-Euthanasie im "Dritten Reich", ARD, Montag, 23:45 Uhr.

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