Nach Urteil in Karlsruhe:Koalitionspartner streiten über Betreuungsgeld-Millionen

  • Millionen waren für das Betreuungsgeld eingeplant. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz gekippt hat, streitet die Koalition nun darüber, was mit dem Geld passiert.
  • Die CSU fordert, dass der Bund den Ländern das Geld zur Verfügung stellt. In Bayern soll es die Leistung weiterhin geben.
  • Die SPD und die Kommunen wollen damit lieber die Kinderbetreuung in Krippen weiter ausbauen.

Was passiert mit den frei werdenden Geldern?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld gekippt hat, geht es nun darum, was mit den eingeplanten Millionen aus der Bundeskasse passiert. Die CSU will in Bayern unbedingt an der umstrittenen Familienleistung festhalten - und verlangt von der Bundesregierung, das Geld an die Länder zu geben. Davon hält die SPD hingegen gar nichts. Ein neuer Streit in der großen Koalition ist in vollem Gange.

SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi sagte der Passauer Neuen Presse, die Familienleistung sei von den Karlsruher Richtern "erster Klasse" beerdigt worden und von Anfang an eine "Schnapsidee" gewesen. Die Koalition unternehme keinen neuerlichen Anlauf dafür. Und deshalb gebe es auch keine Bundesmittel. Wenn Bayern am Betreuungsgeld festhalten wolle, müsse es dies selbst finanzieren.

Die SPD-Generalsekretärin riet der CSU nach dem "Murks mit der Maut" und dem gekippten Betreuungsgeld: "Vielleicht wäre Horst Seehofer gut beraten, sich mehr auf die Sachthemen zu konzentrieren, statt auf billigen Populismus zu setzen." Sie frage sich, was die CSU eigentlich zu dieser Regierung konstruktiv beitrage. "Ich glaube, wir sind nicht die Einzigen in der Koalition, die von der CSU genervt sind."

Auch Linke-Chef Bernd Riexinger bescheinigte der bayerischen Staatsregierung Unbelehrbarkeit. "Wer diese CSU-Schnapsidee unbedingt weiterführen will, sollte das nicht auch noch auf Kosten anderer machen."

SPD und Kommunen wollen in Kita-Ausbau investieren

Die SPD und mehrere rot-grüne Landesregierungen wollen das Karlsruher Urteil nutzen, um freiwerdende Bundesmittel für den Ausbau von Kita-Plätzen umzuwidmen. Allein für 2015 waren dafür 900 Millionen Euro veranschlagt, ab 2016 sogar eine Milliarde. Das Betreuungsgeld geht an Eltern, die ihr Kind nicht in eine Kita bringen oder von einer Tagesmutter betreuen lassen - maximal vom 15. Lebensmonat bis zum dritten Geburtstag.

Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte den Bund auf, das Geld für den Kita-Ausbau einzusetzen. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, die Mittel dürften nicht im Haushalt des Bundesfinanzministers versickern.

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