Berg/Schäftlar:Schäftlarn verliert Kampf gegen Berger Windräder

Das Verwaltungsgericht München hat alle vier Klagen gegen die Berger Windradpläne in den Wadlhauser Gräben zurückgewiesen. Die Entscheidungen gab Gerichtssprecher Florian Huber am Mittwoch bekannt. Gegen die Genehmigung der vier gut 200 Meter hohen Anlagen hatten die Berger Nachbargemeinde Schäftlarn und drei Privatleute aus Neufahrn geklagt. Die Richter hatten schon in der Verhandlung am Dienstag durchblicken lassen, dass sie dem Ansinnen kaum Aussicht auf Erfolg einräumen. Misserfolge sind für die Kläger nicht neu: Im März dieses Jahres waren die Gemeinde Schäftlarn und drei Landwirte vor dem Verwaltungsgerichtshof mit Normenkontrollklagen gegen das Projekt gescheitert.

Für den Schäftlarner Bürgermeister Matthias Ruhdorfer ist das jetzige Urteil "standardmäßig". Man sei nicht näher auf die Argumente der Kläger eingegangen - vor allem nicht auf das Thema der neuen Abstandsregelung. Das Gericht habe sich stattdessen auf oft gehandhabte höchstrichterliche Entscheidungen berufen, zum Beispiel bei Schattenwurf und Lärmschutz. Momentan ist noch unklar, ob die Gemeinde Schäftlarn und ihre Mitstreiter beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Berufung gehen wollen. Um dies zu entscheiden, müssen für Ruhdorfer erst die Urteilsbegründungen vorliegen. Diese werden laut Gericht erst in einigen Wochen an die Beteiligten übersandt. Äußerst erfreut zeigte sich Bergs Bürgermeister Rupert Monn.

© SZ vom 23.07.2015 / bad - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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