Zweite Stammstrecke:Nächster Halt: Gerichtshof

Zweite Stammstrecke: Geschäftsinhaber und Anlieger rund um den Hauptbahnhof haben Klage gegen den Bau der zweiten Stammstrecke eingereicht.

Geschäftsinhaber und Anlieger rund um den Hauptbahnhof haben Klage gegen den Bau der zweiten Stammstrecke eingereicht.

(Foto: Stoiber Productions)
  • Hausbesitzer und Geschäftsinhaber rund um den Münchner Hauptbahnhof klagen gegen den Bau der geplanten zweiten S-Bahn-Stammstrecke.
  • Sie wehren sich gegen Belästigungen, die durch die mehrjährige Baustelle entstehen würden.
  • Die Klagefrist läuft noch bis Ende August. Bis dahin können mögliche Kläger ihre Schriftsätze beim VGH einreichen.

Von Marco Völklein

Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) liegen sieben Klagen von Gewerbetreibenden und Anliegern rund um den Hauptbahnhof gegen den Bau der geplanten zweiten S-Bahn-Stammstrecke vor. Darunter sind drei Hotels, eine Apotheke sowie weitere "von der Planung betroffene sonstige Eigentümer", so ein VGH-Sprecher. Weitere Klagen dürften folgen: So kündigte Andreas Baur, Miteigentümer eines Hauses in der Schützenstraße, ebenfalls eine Klage gegen die geplante Baustelle vor seiner Haustür an. "Unser Anwalt sitzt bereits an der Klageschrift", sagt Baur. Laut Deutscher Bahn (DB) läuft die Klagefrist noch bis Ende August. Bis dahin können mögliche Kläger ihre Schriftsätze beim VGH einreichen.

Fast alle bisherigen Kläger wehren sich nach VGH-Angaben vorwiegend gegen die Belästigungen, die durch die mehrjährigen Baustellen entstehen würden. So plant die Bahn nicht nur, das Empfangsgebäude des Hauptbahnhofs abzureißen und dort eine 40 Meter tiefe Baugrube zu graben, es soll auch ein Teil der Schützenstraße aufgerissen oder als Lagerplatz für die beteiligten Bauunternehmen genutzt werden.

Rund um das Baustellenareal würden drei Meter hohe Zäune entstehen, nördlich und südlich davon bliebe für Fußgänger und Lieferanten ein zwei bis drei Meter breiter Streifen am Straßenrand frei. Außerdem hat das Eisenbahnbundesamt (EBA), das den Bau genehmigt hat, der DB weitere Auflagen gemacht: So könnte die Feuerwehr bei einem Brand nicht mehr in die Schützenstraße einfahren und mit ihren Drehleiter-Fahrzeugen zu den Häusern vordringen. Deshalb hat das Amt die Bahn verpflichtet, während der Bauzeit Gerüste an den Außenwänden aufzustellen - über diese könnten die Menschen dann im Falle eines Feueralarms ins Freie gelangen.

Auch der Königshof klagt

Dieses Beispiel zeige, "dass es sich die Bahn ziemlich leicht macht und ein Haus einfach mal so einrüstet", sagt Hausbesitzer Baur. Auch wenn auf den Gerüsten keine Bauarbeiter herumturnten, sei die "Intimsphäre der Mieter", in dem Fall überwiegend Ärzte, gestört. Zudem befürchtet Baur Mindereinnahmen, weil die Mieter wegen der Baustelle die monatlichen Zahlungen mindern können - auch wenn ein Hausbesitzer für die Baustelle selbst nicht verantwortlich ist. Eine Klage sei er "aber auch unseren Mietern schuldig", sagt Baur - schließlich befürchte etwa der Betreiber der Apotheke im Erdgeschoss Umsatzeinbußen.

Und das nicht nur während der Bauzeit, sondern auch danach: So soll ein neuer Zugang zur Tiefstation unter dem Hauptbahnhof östlich der Apotheke entstehen. Die Kundenströme aus Richtung Innenstadt könnten dann im Untergrund abtauchen und nicht mehr an dem Haus vorbeiführen, befürchtet Baur.

Zu den Klägern gehört auch das Hotel Königshof am Stachus, das einen Komplettumbau seines Hauses plant. Die Eigentümer wollen erreichen, dass die DB ihnen schriftlich zusichert, dass ihr Umbauplan von dem Tunnelbau "nicht beeinträchtigt wird", wie eine Königshof-Sprecherin sagt. Bislang sei eine solche Zusage noch nicht erfolgt; um juristisch bindende Fristen nicht zu versäumen, habe man vorsorglich Klage beim VGH eingereicht. Wichtig sei den Hoteleignern, dass die Klage "das Projekt zweite Stammstrecke nicht grundsätzlich infrage stellt", sagt die Sprecherin. Die Eignerfamilie "unterstützt die zweite Stammstrecke ausdrücklich".

Baumaßnahmen vor Baubeginn

Offen ist indes, ob die Kläger vor Gericht Erfolg haben werden. Denn in ihrer Baugenehmigung, dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss, haben die EBA-Juristen dem Konzern zahlreiche Auflagen zum Schutz der Anrainer gemacht - unter anderem muss die Baustelle in der Schützenstraße mit drei Meter hohen, "hochabsorbierenden Schallschutzwänden" umzäunt werden. In zahlreichen Häusern muss die Bahn außerdem Lärmschutzfenster installieren. Und nicht nur das: Der Konzern muss einigen Hotels sogar Umsatzausfälle für die Zeit erstatten, in der die Bauarbeiter anrücken, um die Schallschutzfenster einzubauen - schließlich können die Zimmer dann nicht vermietet werden.

Rund um den Marienhof war es Unternehmern jedoch gelungen, vor einigen Jahren trotz der vielen Auflagen weitere Verbesserungen beim Lärmschutz zu erstreiten. Auch dort soll ein 40 Meter unter der Erde liegender Tiefbahnhof gegraben werden; auch dort fürchten die Geschäftsleute Umsatzrückgänge. 2012 aber hatte der VGH die Bahn dazu verdonnert, die geplante Lärmschutzwand um die Marienhof-Grube aufzustocken - um 1,50 Meter auf 4,50 Meter Höhe. Zum Vergleich: Die Betonelemente der Berliner Mauer wiesen eine Höhe von bis zu 3,60 Meter auf. Auf ähnliche Verbesserungen dürften nun auch die Kläger am Hauptbahnhof setzen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: