Geheimdienste:Herr Müller vom Verfassungsschutz

Demonstration von Internetaktivisten für Pressefreiheit

Bürger demonstrieren 2015 in Berlin für die Pressefreiheit.

(Foto: Britta Pedersen/dpa)

Ein dünnes Rechtsgutachten überzeugte Harald Range, gegen die Blogger von Netzpolitik.org zu ermitteln. Das Papier liest sich wie aus einer anderen Zeit - und wirkt zudem unfreiwillig komisch.

Von Hans Leyendecker, Georg Mascolo

Das "Rechtsgutachten" des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), das Anfang Mai an die Generalbundesanwaltschaft ging, trägt eine hohe Geheimhaltungsstufe. Nur wenige Exemplare existieren. Verfasser der zehn Seiten ist ein BfV-Mitarbeiter, ein Herr Müller. "Nach hiesiger Bewertung", schreibt der Beamte, handele es sich bei den am 25. Februar und am 15. April dieses Jahres im Internetblog Netzpolitik.org veröffentlichten Beiträgen um ein "Staatsgeheimnis im Sinne des Paragrafen 93 ff" des Strafgesetzbuches. "Insbesondere ausländische Nachrichtendienste" könnten "weitreichende Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Möglichkeiten des BfV in sachlicher, finanzieller und personeller Hinsicht ziehen", schreibt er.

Den Autor rügt vor allem die Preisgabe von Informationen über die Massenüberwachung

Herr Müller vom Verfassungsschutz, der vermutlich ein kundiger Jurist ist, hat mit seiner Expertise zwar nicht die Fachleute im Bundesjustizministerium, dafür aber die Bundesanwaltschaft davon überzeugt, dass Karlsruhe etwas tun müsse. Kurz nach Erhalt des Papiers wurde das Verfahren wegen Verdachts des Landesverrats eingeleitet. Ein Anfangsverdacht, aber immerhin. Das Gutachten hat zunächst einen theoretischen Teil, wo es sich mit dem "Geheim-Sein" an sich beschäftigt und mit der "Geheimhaltungsbedürftigkeit".

Bei der Lektüre des Gutachtens kann man sich in eine andere Zeit versetzt fühlen, in die Zeit der Spiegel-Affäre. Den Durchsuchungen und Festnahmen im Jahr 1962 lag ein 25 Seiten starkes Gutachten des Bundesverteidigungsministeriums zugrunde, in dem unter "Gesamtbeurteilung" stand: "Ein gegnerischer Nachrichtendienst wird den Spiegel-Artikel grundsätzlich ernst nehmen". Er habe "für die Sowjetunion und deren Satelliten" große Bedeutung. Die Melodie in dem BfV-Gutachten klingt vertraut. Die unheimliche feindliche fremde Macht wird auch diesmal als unwissend und wissbegierig vorgestellt.

Die Veröffentlichungen bei Netzpolitik.org, die in dem Gutachten des BfV untersucht wurden, sind im Wesentlichen Dokumentationen von BfV-Dokumenten.

In dem ersten Stück geht es um den Wirtschaftsplan 2013 des BfV. Der Verfassungsschutz listet bei seiner Suche nach dem Staatsgeheimnis auf, dass der Haushaltsplan damals eingestuft und nur in "38 Ausfertigungen" an das Bundesministerium des Innern ausgeliefert worden sei. Nur ein "entsprechend ermächtigter Personenkreis" habe also "die Berechtigung zur Einsicht/Kenntnisnahme" gehabt. Journalisten fielen nicht darunter.

Den weitaus größten Teil des Gutachtens aber nimmt die Bewertung der zweiten Veröffentlichung ein: Dokumente zur Einrichtung einer Referatsgruppe 3 C "Erweiterte Fachunterstützung Internet" (EFI) im BfV wurden ins Netz gestellt. Es ging um die Auswertung von Massendaten. Durch die Veröffentlichungen, so der Gutachter, würden "erst jüngst gewonnene, hochkonspirative operative Methodiken des BfV, was Gegenmaßnahmen" angehe, genannt. "Schwerwiegend" sei insbesondere die "Fokussierung auf die Operativmaßnahmen zum Beispiel E-Mail-TKÜ, Foren-Intrusion und Server TKÜ". Gemeint ist hier die sogenannte Telekommunikationsüberwachung. Einzelheiten von solchen laufenden Operationen oder die genaue Technik - mithin Informationen, die deutlich schwerwiegender wären - finden sich nicht. Wer die vom Bundesamt inkriminierte Netzblog-Veröffentlichung studiert, findet auch nur die neumodischen, technischen Begriffe, die in dem Behördengutachten als Staatsgeheimnis gewertet werden.

Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit wird manchmal der Preisgabe an den äußeren Feind gleichgestellt. Am 4. März dieses Jahres stellte der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele im Bundestag Fragen an die Regierung zu einer der jetzt inkriminierten Veröffentlichungen des Internetblogs. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings, antwortete. Er zitierte eine Mitteilung des BfV zum Thema EFI, er erläuterte im Parlament die Aufgabe dieser Referatsgruppe des BFV und sprach über "Kommunikationskennungen", die überwacht werden sollten. Landesverrat?

Das geheime Dokument des Bundesamtes ist unfreiwillig komisch

Ein alter Fahrensmann, der Jahrzehnte in der Geheimdienstwelt unterwegs war, spottet: Ein echtes Staatsgeheimnis wäre die Mitteilung gewesen, dass das BfV all das, was da beschrieben werde, nicht mache. Als hätte der Gutachter den Spott vorausgeahnt, schreibt er: "Andererseits können ausländische Nachrichtendienste mit den veröffentlichten Informationen weitreichende Rückschlüsse auf vorhandene - oder im Umkehrschluss nicht vorhandene Fähigkeiten und Möglichkeiten des BfV" ziehen. Interessierte Kreise könnten Extremisten, Terroristen oder ein ausländischer Nachrichtendienst sein. Dies alles bedeute "einen schweren Nachteil für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik".

Ausländische Nachrichtendienste könnten davon erfahren haben, weil die entsprechende Seite bei Netzpolitik.org auch in englischer Sprache abgefasst worden sei.

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