Ermittlungen gegen Netzpolitik.org:Range oder Maas - einer lügt

Das Verfahren gegen Netzpolitik.org ist eingestellt - doch wer trägt die politische Verantwortung für die Affäre?

Von Gerhart Baum

Der Generalbundesanwalt hat das Verfahren gegen die Blogger von netzpolitik.org wegen des Verrats von Staatsgeheimnissen eingestellt. Damit ist der Fall aber noch nicht erledigt. Es stellt sich die Frage: Wie konnte es überhaupt zu diesem versuchten Angriff auf die Pressefreiheit kommen? Generalbundesanwalt und Bundesamt für Verfassungsschutz operieren nicht im luftleeren Raum. Politisch verantwortlich sind die zuständigen Minister. Ihre Ministerien waren frühzeitig über den Vorwurf des Landesverrats informiert. Beide Ministerien haben nicht oder nicht mit ausreichender Deutlichkeit eingegriffen, obwohl das geboten gewesen wäre.

Warum hat das Bundesjustizministerium erst jetzt eine eigene rechtliche Stellungnahme vorgelegt, obwohl man dort angeblich - zu Recht - von Beginn an erhebliche Zweifel hatte, ob es sich um Landesverrat handelt? Das Ministerium hatte schon im Mai erfahren, dass Generalbundesanwalt Harald Range gegen die Journalisten ermittelt, und zwar wegen Landesverrats. Erst als die Ermittlungen öffentlich wurden, hat sich der Bundesjustizminister distanziert. Das war richtig und notwendig.

In den Wochen davor - und dies ist entscheidend - scheint es aber an Deutlichkeit gefehlt zu haben. In den Erklärungen des Ministeriums heißt es, dem Generalbundesanwalt seien Bedenken "signalisiert" worden. Angesichts der Bedeutung des Falles hätte sich das Bundesjustizministerium auch vergewissern müssen, dass Range dieses "Signal" verstanden hat. Auch das ist erkennbar nicht geschehen. Range ermittelte weiter. Man hätte sich auch über die weiteren Ermittlungen in diesem hoch brisanten Fall fortlaufend berichten lassen müssen. Das Bundesjustizministerium hat "Leitung und Aufsicht" über den Generalbundesanwalt.

Vertrauen zwischen Maas und Range war zerstört

In meiner Praxis als Bundesinnenminister gab es selten Fälle, in denen der Bundesjustizminister und ich mit dem Generalbundesanwalt nicht einer Meinung waren. Wir haben Fragen mit ihm immer im persönlichen Gespräch geklärt. Eine förmliche Weisung, die rechtlich möglich ist, stand nie zur Debatte. Trotzdem: Ranges Entlassung war nach seiner Pressekonferenz und den Attacken auf den Justizminister unvermeidlich. Das Vertrauen zwischen Maas und ihm war zerstört.

Aber welches Bild bleibt zurück: Hier steht die Aussage eines Ministers gegen die des obersten Anklägers des Bundes. Einer lügt oder verschweigt etwas - ein unerträglicher Zustand. Offenbar ist mit Range Einvernehmen erzielt worden, das Gutachten nicht weiter zu verfolgen. Aus der Sicht von Range hatte sich die Situation aber verändert, als das vorläufige Gutachten des externen Sachverständigen vorlag. Er meinte, es nicht einfach ignorieren zu können; dies ist nachvollziehbar. Seitens des Bundesjustizministeriums hat man ihm wohl die Pistole auf die Brust gesetzt.

Ein solcher förmlicher Eingriff in das Ermittlungsverfahren hätte vermieden werden müssen - und er war vermeidbar. Selbst wenn es sich um Staatsgeheimnisse handeln sollte, fehlt es ganz offenkundig schon am Tatbestand des Landesverrats. Es war nicht die Absicht der Journalisten "die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen (...) und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit" herbeizuführen. Es fehlte aber auch- und das wurde bisher zu wenig beachtet - weitgehend der Vorsatz, Landesverrat zu begehen. Die Dokumente waren überwiegend wohl nur als "VS-vertraulich" eingestuft. Zudem scheint die Einordnung des Inhalts der Dokumente als "Staatsgeheimnis" so schwierig zu sein, dass man hierfür Experten benötigt, deren Argumente für Außenstehende nicht immer nachvollziehbar sind.

In dieser Gemengelage konnte kein Journalist davon ausgehen, dass es sich um den "Verrat eines Staatsgeheimnisses" gehandelt haben könnte. Auch war der Inhalt der Dokumente schon aufgrund von Recherchen von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR bekannt. Schließlich kann die Pressefreiheit im Einzelfall eine einschränkende Auslegung des Tatbestands des Landesverrats gebieten, wie das Bundesverfassungsgericht in einer Spiegel-Entscheidung betont hat. Es bleibt ein gestörtes Verhältnis zwischen Bundesanwaltschaft und Bundesjustizministerium. Wie gestört es ist, zeigt der große Beifall, mit dem Range nach seiner Entlassung von seinen Mitarbeitern empfangen wurde.

Verfassungsschutzpräsident Maaßen zündelte

Auch im Bundesinnenministerium ist man seiner politischen Verantwortung nicht nachgekommen. Am 5. Mai hat Hans-Georg Maaßen, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, auf Nachfrage des Generalbundesanwalts in einem Rechtsgutachten festgestellt, dass es sich bei der Veröffentlichung um ein "Staatsgeheimnis" handelt. Damit wurde die Weiche in Richtung Landesverrat und Ermittlungen gegen die beteiligten Journalisten gestellt. Maaßen kann sich daher nicht damit herausreden, die Anzeige sei nicht gegen die Journalisten sondern gegen unbekannt gerichtet gewesen. Es gab ja bekannte Tatverdächtige - die Journalisten. Spätestens jetzt hätte auch der Bundesinnenminister über die politischen Risiken des Vorgehens von Maaßen und seiner Behörde informiert werden müssen. Der Bundesinnenminister zieht sich hier - wieder einmal muss man mit Blick auf seine verschiedenen Affären sagen - darauf zurück, er sei nicht informiert worden. Sein Amt hat die Brisanz eines versuchten Eingriffs in die Pressefreiheit offenbar nicht erkannt. Es hätte anordnen müssen, dass Maaßen die Anzeige zurücknimmt und auch dieses fadenscheinige Gutachten, das ihr zugrunde liegt. Es ist nicht erkennbar, dass Maaßen zur Ordnung gerufen wurde. Es verwundert, dass Thomas de Maizière noch Vertrauen zu Maaßen hat, der doch dem Ansehen des Verfassungsschutzes und dem Ansehen des Ministers eher schadet als nützt. Hier wurde der Brandsatz der ganzen Affäre gelegt. Maaßen hat gezündelt, weil er im Wahn lebt, sein Amt werde sturmreif geschossen. Ein unsinniger Vorwurf.

Ermittlungen wegen Verletzung eines Dienstgeheimnisses werden fortgesetzt, können Journalisten nicht mehr betreffen. Dennoch ist es nun notwendig, dass im Parlament die genauen Abläufe dargelegt werden und damit auch die Schwachstellen in den Ministerien beim Umgang mit dem Grundrecht der Pressefreiheit. Beide Minister tragen für alles, was in ihrem Geschäftsbereich geschieht, die politische Verantwortung. Dass beide Minister bisher nicht selbst Stellung zur Sache genommen haben, ist ein schwaches Bild. Der Fall ist zu brisant, als dass man nach Einstellung des Verfahrens einfach zur Tagesordnung übergehen könnte. Vertrauen ist eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit der Dienste, die ja nach der Natur der Sache nicht öffentlich sein kann. Dieses Vertrauen hat Schaden genommen. Wir leben in einer Zeit sicherheitspolitischer Herausforderung. Wir müssen nicht nur darauf vertrauen, dass die Dienste ihre Aufgaben erfüllen, sondern dass dies auch nach Recht und Gesetz geschieht.

Gerhart Baum, 82, ist Rechtsanwalt in Köln. Von 1978 bis 1982 war der FDP-Politiker Bundesinnenminister.

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