NSA-Selektoren:Obama-Berater düpiert Bundesregierung

  • Einem Medienbericht zufolge wurde Berlin von der US-Regierung nicht untersagt, eine Selektoren-Liste dem NSA-Untersuchungsausschuss vorzulegen.
  • Die Bundesregierung hatte den Eindruck erweckt, sie brauche dafür die Zustimmung der Amerikaner.
  • Die Selektoren, bestimmte Suchbegriffe, sollen auf BND-Rechnern gegen deutsche Interessen eingesetzt worden sein.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Es ist nicht klar, wer die Quelle der Zeit im Weißen Haus ist. Aber wenn dahinter auch nur eine halbwegs relevante Person steckt, dann hat die Bundesregierung jetzt ein massives Problem.

Mit einem Aufwand an der Grenze zur Rechtsbeugung verhindert sie seit Monaten, dass die Abgeordneten im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages Einblick in eine Liste mit etwa 40 000 Suchbegriffen des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA bekommen.

Die Suchbegriffe sollen auf Analyserechnern des Bundesnachrichtendienstes eingesetzt worden sein - gerichtet gegen deutsche Interessen. Unter anderem sollen die Datenspione der NSA es auf europäische Unternehmen, Politiker und Institutionen abgesehen haben.

Als die Liste Ende April öffentlich bekannt wurde, versprach Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) den Parlamentariern noch, innerhalb weniger Tage werde er mit der US-Seite klären, ob und wie die Abgeordneten Einblick in die brisante Liste bekommen könnten.

Opposition hält Vorgehen für verfassungswidrig

Doch selbst Wochen danach hatte sich noch nichts getan. Bis schließlich die Bundesregierung festlegte, nur ein "Vertrauensperson" genannter Sonderbeauftragter dürfe die Liste im Auftrag der Bundesregierung einsehen. Und dann in allgemeiner Form dem NSA-Ausschuss Bericht erstatten. Alles aus Rücksicht auf die Amerikaner. Ein Verfahren, das die Opposition für verfassungswidrig hält und deshalb dagegen klagt.

Die Bundesregierung hat stets den Eindruck erweckt, dass zum einen die Amerikaner nicht zu der Erlaubnis zu bewegen seien, die Liste den Abgeordneten zur Verfügung zu stellen. Zum anderen verstöße die Bundesregierung gegen Völkerrecht, würde sie den Abgeordneten im Alleingang die Liste zugänglich machen.

Letzteres Argument hat das Auswärtige Amt längst durchkreuzt: "Ich fürchte, dass das Völkerrecht, auch das Völkerrecht in diesem speziellen Fall, leider kein Ergebnis bereithält, das eine politische Entscheidung in dieser Frage ersetzen könnte", sagte ein Sprecher des Amtes Mitte Juni. Das Völkerrecht steht der Herausgabe der Selektorenliste an die Abgeordneten jedenfalls "nicht entgegen". Er berief sich dabei auf eine Stellungnahme seines Hauses zu der Frage für das Kanzleramt.

Zeitungsbericht: US-Regierung überließ Berlin Freigabe der Liste

Jetzt scheint auch die Geschichte, die Amerikaner würden der Herausgabe der Selektoren einen Riegel vorschieben, nur ein Märchen zu sein.

Die von der Zeit als "Mitarbeiter von US-Präsident Barack Obama" kenntlich gemachte Quelle soll klargestellt haben, dass es zwar Bedenken gegeben habe: "Könnten wir davon ausgehen, dass alles, was geheim bleiben soll, auch geheim bleibt, dann hätten wir weniger Bedenken", zitiert die Zeit den Obama-Berater. Die Erfahrung zeige, "dass bei Euch am nächsten Tag alles in der Zeitung steht".

Jedoch sei der Bundesregierung von US-Seite "nicht untersagt worden, den Geheimdienstausschüssen des Bundestages die Liste zur Einsicht vorzulegen", schreibt die Zeit. Die Entscheidung über eine Freigabe sei der Bundesregierung überlassen worden. Es sei überdies eine "absolute Mär", dass die US-Regierung damit gedroht habe, die Kooperation der Geheimdienste einzuschränken, sollte die Liste öffentlich werden.

Martina Renner, Obfrau der Linken im NSA-Untersuchungsausschuss, überrascht es "nicht wirklich", dass die Verweigerungshaltung der Bundesregierung ihre eigene Entscheidung gewesen sei. Es sei jetzt "zwingend erforderlich, dass die Bundesregierung und insbesondere das Bundeskanzleramt dem Ausschuss den tatsächlichen Inhalt der hierzu mit der US-amerikanischen Regierung geführten Kommunikation zur Verfügung stellen".

Grünen-Obmann Konstantin von Notz stellt fest: "Sollte sich herausstellen, dass die Herausgabe der Selektoren-Liste von US-amerikanischer Seite explizit der Bundesregierung überlassen wurde, wäre dies ein weiterer handfester Skandal in einer ganzen Reihe von Ungeheuerlichkeiten, die sich die Bundesregierung in der Affäre bis heute erlaubt hat." Die Bundesregierung hätte Parlament und Öffentlichkeit "bewusst belogen, um die eigene Verstrickung in den Skandal unter den Teppich zu kehren".

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