Debatte über Asylleistungen:Heringsfilet in Tomatensoße als Abschreckung

Flüchtlinge in Deggendorf

Flüchtlinge in der Registrierstelle im niederbayerischen Deggendorf.

(Foto: Getty Images)

Innenminister de Maizière will mehr Sachleistungen für Flüchtlinge. Diese Forderung gab es schon einmal - damals ereigneten sich die schlimmsten fremdenfeindlichen Ausschreitungen der Nachkriegsgeschichte.

Von Kathrin Haimerl

Deutschland, im August 1993. Am frühen Abend versammeln sich viele Menschen vor der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber in Rostock-Lichtenhagen. Brandsätze fliegen, Fensterscheiben gehen zu Bruch. Vermummte skandieren "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus".

Es ist der Beginn der schlimmsten fremdenfeindlichen Ausschreitungen in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Am Ende dieser Episode steht: eine Verschärfung des deutschen Aslyrechts - ein Asylbewerberleistungsgesetz, das inhaltlich eher ein Asylbewerberabschreckungsgesetz war. Die absurde Logik des damaligen Gesetzgebers: Wenn Asylbewerberheime brennen, muss dafür gesorgt werden, dass es weniger Asylbewerber gibt. Und zwar mit: mehr Sachleistungen, weniger Geld.

Deutschland, im August 2015: Die Zahl der Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte ist stark gestiegen, die Stimmung gegen Asylbewerber mancherorts feindselig. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) macht sich ein Bild von der Lage und besucht unter anderem die Registrierstelle im niederbayerischen Deggendorf, wo besonders viele Balkan-Flüchtlinge ankommen. Die christlichen Politiker nennen sie "Wirtschaftsflüchtlinge" und würden sie am liebsten sofort wieder in ihre Herkunftsländer zurückschicken.

De Maizière muss wohl bei seinem Besuch zu dem Ergebnis gekommen sein, dass es den Flüchtlingen in Deutschland zu gut geht. Er fordert: mehr Sachleistungen, weniger Taschengeld.

Klingt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Jahr 1993, das in dieser Version bis August 2012 in Kraft war. Darin war als Sollwert der Gutscheine und Geldleistungen für Alleinstehende ein Betrag von 360 D-Mark angegeben. Fast 20 Jahre lang kein Inflationsausgleich, keine Neuberechnung, keine Anpassung, nichts. Der Betrag lag um 40 Prozent unter dem Niveau der Regelsätze der Sozialhilfe und von Hartz IV.

Wie menschenwürdig ist es, wenn Menschen faktisch entmündigt werden?

Sachleistungen, das sind zum Beispiel Einkaufsgutscheine oder Chipkarten, mit denen die Flüchtlinge nur in bestimmten Geschäften einkaufen können - Lebensmittel, die ihren Ernährungsgewohnheiten entsprechen würden, sind dort häufig nicht erhältlich. In Bayern erhielten Flüchtlinge bis zum vergangenen Jahr Essenspakete. Dagegen gab es massive Proteste, in München traten Asylbewerber in den trockenen Hungerstreik. Der UN-Ausschuss hatte Deutschland schon im Jahr 2011 für diese Praxis gerügt.

Der bayerische Flüchtlingsrat hat einen Bestellschein aus dem Jahr 2006 online gestellt, der einen Einblick in die monatliche Essensausgabe für Erwachsene gibt. Auf der Liste fanden sich unter anderem: Semmeln, Heringsfilet in Tomatensoße, vegetarischer Bohneneintopf. Das kann man sicherlich alles essen. Bleibt die Frage, wie menschenwürdig es ist, wenn Menschen faktisch entmündigt werden, sich ihre Lebensmittel selbst aussuchen zu können.

Hinzu kommt der Aspekt der sozialen Ausgrenzung: Den Flüchtlingen wird die Möglichkeit genommen, in einer Alltagssituation der einheimischen Bevölkerung zu begegnen. Der Integration dient das sicherlich nicht.

Im Juli 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht zum Asylbewerberleistungsgesetz:

  • Die Höhe der Geldleistungen ist unzureichend.
  • Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gilt auch für Flüchtlinge.
  • Sachleistungen sind in Ordnung, wenn sie das menschenwürdige Existenzminimum sichern.

Außerdem hatten die Karlsruher Richter der Regierung noch folgende Aufgabe gestellt: Sie solle belegen, warum sich der existenzsichernde Bedarf von Asylbewerbern überhaupt von dem anderer Menschen unterscheidet.

Taschengeld für Alleinstehende: 143 Euro im Monat

Das ist bis heute nicht geschehen. Immerhin ist im März 2015 - fast drei Jahre nach dem Karlsruher Urteil also - das neue Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft getreten. Flüchtlinge sind inzwischen annähernd Hartz-IV-Empfängern gleichgestellt. Alleinstehende Asylbewerber erhalten 359 Euro im Monat. In Ersteinrichtungen bekommen Flüchtlinge noch immer vorrangig Sachleistungen und eine Art Taschengeld für persönliche Bedürfnisse. Für Alleinstehende sind das 143 Euro im Monat.

Nach 15 Monaten können Asylbewerber und Geduldete aber nicht Hartz IV, sondern Sozialhilfe beantragen - und erhalten somit keine Unterstützung bei der Jobsuche. Dabei sollen Flüchtlinge sehr wohl auf dem Arbeitsmarkt integriert werden. Wieder so eine absurde Logik.

Mit Material der Agenturen

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