Maisach:Mieter muss ins Gefängnis

Das Landgericht München verurteilt einen 24 Jahre alten Maisacher zu einer Haftstrafe, weil er seinen Vermieter und dessen Freundin gewürgt und geschlagen hat. Außerdem muss der Verurteilte einen Entzug machen

Von Andreas Salch, Maisach

Ein Lagerist aus Maisach, der nach der Kündigung seines Mietvertrags seinen Vermieter und dessen Lebensgefährtin gewürgt, geschlagen und beleidigt hat, kommt für drei Jahre und acht Monate hinter Gitter. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht München II verurteilte den 24-jährigen Johann S. am Dienstag unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung. Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat im Juli vergangenen Jahres bis zu sieben Joints am Tag rauchte.

Bei seinen Mitbewohnern galt Johann S. als nett, freundlich und umgänglich. Einer Frau trug er mitunter sogar die schweren Einkaufstaschen. Doch dann verlor der 24-Jährige im vergangenen Jahre seinen Job als Lagerist. Danach arbeitete er nachts in einer Spielothek und verwahrloste äußerlich nach Angaben seiner Nachbarn immer mehr. Hinzu kam eine Verletzung, wegen der S. nicht mehr Fußball spielen konnte, und eine "enttäuschte Liebe", sagte der Verteidiger des Maisachers, Rechtsanwalt Johannes Wittmann, bei seinem Plädoyer. Dies sei der Hintergrund, vor dem die Taten zu sehen seien. Zuletzt habe sich sein Mandant sogar eingebildet, "die ganze Welt habe sich gegen ihn verschworen". Der Verteidiger forderte zwei Jahre und sechs Monate Haft.

Nach Überzeugung eines psychiatrischen Gutachters sei es bei Johann S. wegen des Konsums von Cannabis zu einer psychotischen Störung gekommen. Seine Schuldfähigkeit sei deshalb jedoch nicht eingeschränkt gewesen. Der Vorsitzende Richter Martin Rieder sagte bei der Urteilsbegründung, es bestehe ein Zusammenhang zwischen den Taten des Angeklagten und dessen Cannabis-Konsum. Aus diesem Grund kommt S. in eine Entziehungsanstalt, sobald das Urteil der Schwurgerichtskammer rechtskräftig wird. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er bereit sei, sich einer Therapie in einer Entziehungsanstalt zu unterziehen, hatte S. am vorletzten Verhandlungstag geantwortet: "Hundertprozentig mögen tue ich es nicht."

Staatsanwältin Constanze Schneider erklärte hierzu, man müsse wohl klüger sein und diese Maßregel dennoch anordnen, auch wenn der Angeklagte nicht davon begeistert sei. Den ursprünglichen Vorwurf eines versuchten Mordes ließ die Anklagevertreterin fallen. Denn laut dem Gutachten eines rechtsmedizinischen Sachverständigen müsse man einen Menschen immerhin für die Dauer von fünf bis sechs Minuten würgen, ehe er stirbt. Johann S. hatte seinen Vermieter und dessen Lebensgefährtin zwar mit beiden Händen gewürgt, allerdings nicht länger als zwanzig Sekunden.

Am 5. September vergangenen Jahres hatte der Lagerist die Partnerin seines Vermieters erstmals angegriffen und dabei gewürgt und beleidigt. S. war sauer, dass die 38-Jährige ihm den Schlüssel für sein Zimmer weggenommen hatte. Wenige Tage später schlug der 24-Jährige die Frau erneut, als er ihr zufällig auf dem Anwesen in Maisach, wo er sein Zimmer hatte, begegnete.

Mitte Oktober 2014 kam es zu der am schwersten wiegenden Tat, die letztlich zu der Anklage wegen versuchten Mordes geführt hat. S. traf seinen Vermieter morgens um 7 Uhr vor dem Haus. Es kam zu einem Wortwechsel. Danach griff der 24-Jährige sein Opfer an und würgte es mit beiden Händen. Allerdings hatte S. von sich aus wieder losgelassen. Dies tat er auch, als er wenig später die Lebensgefährtin des 50-Jährigen angriff und ebenfalls mit beiden Händen würgte. Aus diesem Grund liege kein "Tötungsvorsatz" vor, sondern eine gefährliche Körperverletzung, sagte Richter Rieder.

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