Mutmaßlicher CIA-Spion:Früherer BND-Mitarbeiter wegen Landesverrats angeklagt

BND Pullach

Abteilung "Einsatzgebiete Auslandsbeziehungen" in Pullach: Hier arbeitete Markus R.

(Foto: dpa)
  • Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen ehemaligen BND-Mitarbeiter.
  • Markus R. soll für den US-Geheimdienst CIA spioniert und sich auch den Russen angedienst haben.

Mutmaßlicher CIA-Spion angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat einen früheren Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) wegen Spionage angeklagt. Sie wirft dem 32-Jährigen Landesverrat, Verletzung des Dienstgeheimnisses und Bestechlichkeit vor. Die Anklage sei bereits am 11. August beim Oberlandesgericht München erhoben worden, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Zuvor hatte Spiegel Online darüber berichtet.

Markus R. sei seit 2007 Mitarbeiter des BND gewesen und habe seit 2008 mit dem US-Geheimdienst CIA zusammengearbeitet. Er soll Dokumente und interne Informationen über Arbeit und Personal des BND gegen Bezahlung an die CIA geliefert haben. Mindestens 218 Dokumente soll Markus R. auf einem USB-Stick weitergegeben und als Entlohnung mehrere Zehntausend Euro erhalten haben. Spiegel online schreibt von 75 000 Euro, die Nachrichtenagentur Reuters sogar von 95 000 Euro.

Mitte 2014 soll der Angeklagte sich auch dem russischen Geheimdienst angedient und drei BND-Dokumente an das russische Generalkonsulat in München übergeben haben.

Welche Informationen Markus R. weitergab

Der Beschuldigte arbeitete nach Angaben der Bundesanwaltschaft seit Dezember 2007 für den BND und erklärte sich bereits wenig später zur Zusammenarbeit mit der CIA bereit. Vom Mai 2008 bis zu seiner Festnahme im Juli 2014 sei er in der Abteilung "Einsatzgebiete Auslandsbeziehungen" eingesetzt gewesen.

Dort habe er die ein- und ausgehende Post verwaltet sowie vertrauliche Dokumente archiviert. Die Informationen, die er der CIA verkaufte, gäben Aufschluss über die Aufklärungstätigkeit des BND sowie die personelle Zusammensetzung der betroffenen Abteilung des Geheimdienstes.

Durch die Weitergabe der Informationen habe "der Angeschuldigte die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verursacht", teilte die Bundesanwaltschaft mit. Das gleiche gelte für die Informationen, die R. an den russischen Geheimdienst weitergegeben habe.

Der Fall hatte das wegen der NSA-Affäre ohnehin getrübte Verhältnis zwischen den USA und Deutschland weiter belastet. R. sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshafte. Sollte er verurteilt werden, droht ihm eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr.

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