Nach Willkommensfest:Versammlungsverbot für Heidenau teilweise bestätigt

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Flüchtlinge warten neben Security-Mitarbeitern vor ihrer Unterkunft in Heidenau auf die Ankunft der Bundeskanzlerin am vergangenen Mittwoch. (Foto: dpa)

Dank eines Eilantrags vor Gericht konnte ein Fest für Flüchtlinge in Heidenau trotz Verbots stattfinden. Andere Veranstaltungen soll es dieses Wochenende nicht geben, entschied nun die höhere Instanz.

Von Anna Fischhaber und Esther Widmann

Das Willkommensfest für Flüchtlinge in Heidenau konnte nun doch stattfinden. Das vom Landratsamt Pirna erlassene Versammlungsverbot sei "offensichtlich rechtswidrig". Das teilte das Verwaltungsgericht Dresden nach einer Eilentscheidung am frühen Nachmittag mit (Az. 6 L 815/15). Später hob das sächsische Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung teilweise wieder auf.

Den Antrag zur Aufhebung des Versammlungsverbots habe ein Bürger gestellt, der das Fest besuchen wollte. Rechte hatten angekündigt, am Freitag ebenfalls auf die Straße zu gehen. Das Landratsamt Pirna verbot daraufhin alle Veranstaltungen und verhängte ein Versammlungsverbot bis Montagfrüh. Begründet wurde das Verbot mit einem Polizeinotstand und der Sicherheitslage. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es bei einem Aufeinandertreffen der verschiedenen Lager zu gewalttätigen Auseinandersetzungen komme, hieß es.

Gericht
:Versammlungsverbot in Heidenau ist rechtswidrig

Die Polizei kapituliert, die Behörden haben alle Versammlungen am Wochenende in Heidenau verboten - auch ein Willkommensfest für Flüchtlinge. Das Verwaltungsgericht in Dresden hält dies jedoch für unverhältnismäßig.

Laut Gericht wurden jedoch weder der Notstand noch die Gefahrenprognose ausreichend belegt. Zudem erscheine ein vollständiges Verbot aller Versammlungen für das gesamte Wochenende "unverhältnismäßig". Gegen die Entscheidung des Gerichts legte das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht ein - mit Erfolg. Das Gericht bestätigte am Freitagabend das Versammlungsverbot für alle Veranstaltungen an diesem Wochenende außer dem Willkommensfest.

Die Feier verlief friedlich. Für eine unschöne Szene sorgten lediglich einige linke Demonstranten, als sie den sächsischen Innenminister Markus Ulbig mit "Hau ab"-Sprechchören von dem Gelände vertrieben. Er könne die Kritik nur teilweise verstehen, sagt der CDU-Politiker. "Weil ich mit dafür gesorgt habe, dass diese Veranstaltung hier stattfinden kann." Auf dem Weg zurück zu seinem Wagen wird er von Demonstranten verfolgt. Seine Sicherheitsleute können sie nur mit Mühe zurückhalten.

Kritik am Landratsamt

Grünen-Parteichef
:Özdemir ignoriert Versammlungsverbot in Heidenau

Die sächsischen Behörden verbieten ein "Willkommensfest für Flüchtlinge" in Heidenau - Grünen-Chef Cem Özdemir kommt trotzdem. Die Gewerkschaft der Polizei wirft den Behörden einen "Kniefall vor dem Mob" vor.

Von Oliver Das Gupta

An dem Verbot hatte es zuvor massive Kritik gegeben. "Wir dürfen Rechtsextremen nicht das Feld überlassen", erklärte der Parteivorsitzende der Grünen, Cem Özdemir. Er werde Präsenz in Heidenau zeigen. Noch drastischer reagierte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek: "Diese Botschaft ist verheerend. Es ist ein Kniefall vor dem Mob in Heidenau."

Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sagte: "Ich verstehe, dass man Nazis da nicht auftreten lässt." Dass sich aber auch Demokraten und friedfertige Bürger nicht dort treffen dürften, sei nicht nachvollziehbar. "Es gibt keinen Grund, die beiden gleich zu behandeln. Das eine sind zum Teil Gewalttäter und Kriminelle, das andere sind Menschen mit Zivilcourage."

Wie es zu dem Verbot kam

Schwere Ausschreitungen von Rechtsradikalen hatte es in Heidenau bereits vergangene Woche gegeben. Nur unter Polizeischutz konnten Flüchtlinge ihr Quartier beziehen, mehr als 30 Beamte wurden verletzt. Die Polizei war nach Einschätzung des Dresdner Oberstaatsanwalts Christian Avenarius überfordert.

Beim Besuch von Kanzlerin Angela Merkel am Mittwoch in Heidenau kam Verstärkung aus Hannover - schon da kam die sächsische Polizei alleine nicht zurecht. Und diesmal also die Kapitulation. Polizei und Landratsamt sagten alles ab. Es war allerdings nicht das erste Mal, dass die sächsischen Behörden so agierten.

Rechtliche Zweifel

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:Wie bewerten Sie das Versammlungsverbot in Heidenau?

An diesem Wochenende sollten öffentliche Versammlungen in Heidenau verboten sein. Das traf auch ein geplantes Willkommensfest für Flüchtlinge. Als Begründung führten Behörden einen Mangel an Polizisten an.

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Rechtliche Zweifel hatte vor der Gerichtsentscheidung Christoph Enders, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Leipzig, geäußert: Der Erlass des Landratsamtes sei relativ allgemein gehalten. Es müsse jedoch einen konkreten Hinweis auf eine unmittelbare Gefahr geben, um ein solches Verbot zu erlassen. Der Verweis auf Ausschreitungen in der Vergangenheit reiche nicht.

Zum anderen bezweifelte er, dass sich der Personalnotstand bei der Polizei das ganze Wochenende nicht beheben lasse - etwa mit Hilfe von Beamten aus anderen Teilen Sachsens oder Deutschlands. Verwaltungen würden in den vergangenen Jahren immer häufiger zu solchen Verboten greifen - und "je weniger Polizei, desto mehr Überforderung, desto eher wird ein Notstand ausgerufen".

Fakt ist: Die Polizei hat Personalsorgen. "Immer mehr Leute wurden abgezogen. Das rächt sich jetzt. Die Polizei in Sachsen ist überlastet und überfordert", sagt etwa Reinhard Gärtner von der Deutschen Polizeigewerkschaft Sachsen. Fakt ist aber auch: In Rosenheim scheint ein solcher Einsatz ohne Probleme zu funktionieren. Dort hat die Partei "Die Rechte" für Samstag eine Kundgebung angemeldet. Ein Bündnis aus Antifa-Gruppen, Grünen und CSU hat eine Gegendemo angekündigt. Und am selben Tag beginnt das Herbstfest - eines der größten Volksfeste in Bayern. Dennoch hat die Polizei offenbar kein Problem, für die Sicherheit aller zu sorgen.

Allerdings sind die Dimensionen - in Rosenheim haben sich nach Informationen der Stadt bislang 75 Rechte und 350 Gegendemonstranten angemeldet - auch schwer vergleichbar. Zudem gibt es in Sachsen sieben Hundertschaften der Bereitschaftspolizei - und damit weniger als in Bayern. Warum aber dann nicht einfach die anderen Länder nach Unterstützung fragen?

Appell an Friedlichkeit

"Es ist gang und gäbe, dass die Bundesländer sich mit Hundertschaften unterstützen", erklärt Hagen Husgen, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Sachsen. "Im ersten Halbjahr 2015 waren schon mehr als 100 Hundertschaften aus allen Bundesländern in Sachsen im Einsatz." Er sagt aber auch: Möglicherweise waren diesmal alle schon verplant. Und: "In Heidenau reichen 100 bis 200 Beamte nicht aus. Für ein Fußballspiel nach Einschätzung der Polizei wohl schon. Und dann wird eben die Veranstaltung in Heidenau abgesagt."

Auf Twitter schreibt Martin Strunden, Sprecher des sächsischen Innenministeriums: "Kräfteanforderung an andere Bundesländer ist gemacht worden. Hat aber nicht das benötigte Ergebnis gebracht." Was das genau heißt, dazu wollten am Vormittag weder das Innenministerium noch die Polizei Dresden Auskunft geben. Am Nachmittag heißt es dann: Es werde derzeit mit den anderen Ländern nachverhandelt. Innenminister Markus Ulbig ruft nach der Gerichtsentscheidung alle Veranstalter zur Friedlichkeit auf.

"Wir werden das zu einem sicheren Abschluss bringen"

Das Bündnis Dresden Nazifrei, das das Willkommensfest organisiert, hatte bereits am Vormittag angekündigt, in jedem Fall feiern zu wollen: "Wir haben einen 12,5-Tonner voll mit Spenden für die Flüchtlinge und die freuen sich auf das Fest", erklärte Henning Obens. Nach der Gerichtsentscheidung sei der Lastwagen nun auf dem Weg, die Aufbauarbeiten für das Fest hätten bereits begonnen.

Allerdings soll das Fest nicht so lange dauern wie ursprünglich geplant - damit nicht zeitgleich die Rechten aufmarschieren."Wir wollen der Konfrontation aus dem Weg gehen", so Obens. Und: "Wir werden das hier zu einem sicheren Abschluss bringen."

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:Versammlungsverbot: Was halten Sie von der Entscheidung der Gerichte?

Das Verwaltungsgericht Dresden kippte am Freitag das zuvor verhängte Versammlungsverbot in Heidenau. Gegen diese Entscheidung legte das Landratsamt wiederum Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht ein. Das Ergebnis: Das Willkommensfest für Flüchtlinge darf stattfinden, doch alle anderen Versammlungen bleiben verboten.

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Am Nachmittag sagte dann auch Kanzlerin Merkel Hilfe zu. Zwar müsse letztlich die Polizei selbst entscheiden, der Bund werde aber "alles tun, um in dem Maße, wie er helfen kann, die sächsische Polizei zu unterstützen".

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