Ihr Forum:Versammlungsverbot: Was halten Sie von der Entscheidung der Gerichte?

Willkommensfest für Flüchtlinge in Heidenau

Das Versammlungsverbot für Heidenau wurde teilweise bestätigt. Nur das Fest für Flüchtlinge darf stattfinden.

(Foto: dpa)

Das Verwaltungsgericht Dresden kippte am Freitag das zuvor verhängte Versammlungsverbot in Heidenau. Gegen diese Entscheidung legte das Landratsamt wiederum Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht ein. Das Ergebnis: Das Willkommensfest für Flüchtlinge darf stattfinden, doch alle anderen Versammlungen bleiben verboten.

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