Lenggries:Aus für Wohnen in der Kaserne

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Die Lenggrieser Kaserne steht seit einigen Jahren leer. (Foto: Manfred Neubauer)

Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs ist das Areal kein Lenggrieser Ortsteil

Das ehemalige Lenggrieser Kasernenareal kann nicht als bebauter Ortsteil der Gemeinde eingestuft werden. Zu diesem Fazit gelangte der Erste Senat des Verwaltungsgerichtshofs München bei einem Ortstermin am Donnerstag auf dem Gelände der ehemaligen Prinz-Heinrich-Kaserne. Damit dürfte eine künftige Wohnnutzung vom Tisch sein. Allerdings handle es sich noch nicht um eine endgültige Entscheidung, wie der Vorsitzende Richter Andreas Dhom betonte. Ein Urteil steht aus. Die mündliche Verhandlung soll am 3. November stattfinden.

Die Eigentümerin des Areals, die Luitpolder Höfe GmbH, hatte gegen den Bebauungsplan der Gemeinde eine Normenkontrollklage eingereicht. Gesellschafter Peter Wasner hatte im Vorfeld den Bebauungsplan als eine "Verhinderungsplanung" angeprangert. Das frühere Offiziersheim wie auch die beiden Unteroffiziersunterkünfte und das sogenannte Landhaus seien als Wohngebäude genutzt worden. Entsprechend wollte die Luitpolderhöfe GmbH diesen Bereich des Kasernengeländes für Wohnzwecke nutzen. Wohnen ist in einem Gewerbegebiet indes nur eingeschränkt möglich. In einer der beiden Unteroffiziersunterkünfte leben derzeit etwa 25 Asylsuchende.

Wie der Vorsitzende Richter Dhom nach dem Rundgang über das Gelände ausführte, seien die von der Klägerin angeführten Beziehungspunkte zur bestehenden Wohnbebauung im Osten und im Norden irrelevant für eine Beurteilung. Eine Rolle spielen könnten jedoch zwei Häuser im Süden, die unmittelbar an das Offiziersheim angrenzen, aber nicht mehr im Geltungsbereich für den Bebauungsplan des Gewerbegebiets liegen. Die übrige Bebauung in diesem Bereich ist über eine Außenbereichssatzung geregelt. Über die beiden Wohnhäuser könnte ein "Bebauungszusammenhang" konstruiert und "ganz gut begründet" werden, sagte Dhom. Doch letztlich könne man kein Recht auf eine Wohnnutzung der Offiziersheime ableiten, weil es an der "Ortsteilqualität" hapere. Mit Abzug der Soldaten im Jahr 2003 seien die Gebäude "funktionslos", eine erneute militärische Nutzung könne ausgeschlossen werden. Damit gebe es keinen vernünftigen Rahmen für eine Fortentwicklung.

Luitpolder-Höfe-Gesellschafter Wasner nahm die vorläufige Entscheidung des Ersten Senats gelassen hin. Vielleicht werde es noch "Nuancen im Bebauungsplan" geben. Er bot an Ort und Stelle Bürgermeister Werner Weindl Gespräche an, um die Unterbringung von Asylbewerbern in der Kaserne fortzuführen. Denn dagegen hatte die Gemeinde geklagt, weil der Landkreis keine Nutzungsänderung für die Unterbringung beantragt hatte. So könnte der Plan abgeändert und eine zeitliche Befristung festgelegt werden, sagte Wasner. Weindl erklärte, die Gemeinde habe stets die Auffassung vertreten, dass das Kasernenareal nicht als Ortsteil angesehen werden könne. Zusammensetzen könne man sich jederzeit. Er wollte sich nicht festlegen, ob der Gemeinderat einer Asyl-Unterbringung zustimmen werde.

© SZ vom 18.09.2015 / veca - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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