Aus dem Amtsgericht:Erst in die Pleite, dann in Haft

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Die Richter verurteilen einen Monteur von Solaranlagen wegen Betrugs, weil er Rechnungen nicht bezahlte. Schon früher war er straffällig geworden.

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Mit seinem Montagebetrieb für Solaranlagen hat Heiner P. (Name geändert) jahrelang gegen die Pleite gekämpft. Er ließ sich für Aufträge im Voraus bezahlen und beglich mit dem Geld alte Rechnungen. Er lieferte Solaranlagen nicht mehr aus oder installierte nur Teile. Die Kosten für ein teures Camping-Vorzelt und die Renovierung früherer Geschäftsräume blieb er schuldig. Der heute 63-Jährige hat den Schaden von rund 80 000 Euro bis heute nicht beglichen. Jetzt ist er endgültig pleite und muss für zwei Jahre in Haft. Das Amtsgericht Wolfratshausen verurteilte ihn dazu wegen schweren Betrugs in fünf Fällen. Richter Helmut Berger sagte, dass der Angeklagte habe wissen müssen, dass er nicht zahlen könne.

Der Mann reagierte zerknirscht und gab alles zu. Er sagte, dass er sich schäme. Er sei klamm gewesen, habe aber bis zuletzt geglaubt, den Betrieb aus dem Landkreis weiterführen zu können. Es tue ihm leid.

Im November 2012 bestellte Heiner P. ein rund 20 000 Euro teures Vorzelt für den Campingplatz. Ein Betrieb baute das Zelt auf und verschmälerte für weitere 1000 Euro im Juni 2013 den Carport . Der Zeltbauer blieb auf den Kosten sitzen. Heiner P. sagte, dass er schon bei Bestellung auf seine finanziellen Schwierigkeiten hingewiesen habe. Das stritt der Zeltbauer ab. Er habe Heiner P. vertraut, weil dieser schon einmal ein Vorzelt bei ihm gekauft habe. Alles habe damals reibungslos geklappt. Doch diesmal habe dieser trotz mehrerer telefonischer Aufforderungen nicht bezahlt. Erst danach habe er seine Schwierigkeiten erwähnt.

Im März 2013 beauftragte Heiner P. einen Handwerksbetrieb ehemalige Geschäftsräume seines Betriebs zu sanieren. Der Angeklagte zahlte 2000 Euro, rund 2400 Euro blieb er schuldig.

Die Situation des Betriebs verschlechterte sich zusehends. Im August 2013 wurde der Angeklagte beauftragt, zwei Solaranlagen für einen Kunden zu installieren. Dieser sagte, dass er mit der Vorauszahlung von rund 60 000 Euro alte Rechnungen gezahlt habe. Eine Solaranlage habe er wie vereinbart auf dem Wohnhaus des Kunden errichtet. Für eine weitere auf dessen Firmengebäude habe er die Solarpaneele geliefert und die Dachunterkonstruktion errichtet. Dann sei ihm das Geld ausgegangen. Der Kunde bekam die für diese Anlage bezahlten 39 000 Euro nicht zurück. Der Angeklagte legte 2014 sogar ein Konto in Österreich an, um Pfändungen zu verhindern. Darauf überwies ein weiterer Kunde rund 17 500 Euro für eine Solaranlage. Die ist bis heute nicht gebaut.

Der Angeklagte wurde bereits zweimal wegen Betrugs verurteilt. Seit Jahren häufen sich die Besuche des Gerichtsvollziehers. Die Staatsanwältin forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Der Rechtsanwalt sprach sich für eine Bewährungstrafe aus.

© SZ vom 01.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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