Max Schrems vs. Facebook:EuGH erklärt Datenabkommen mit USA für ungültig

A view of the interiors of Facebook's new server hall in Lulea

In Zukunft möglicherweise Pflicht: Ein Facebook-Datenzentrum außerhalb der USA im schwedischen Luleå.

(Foto: REUTERS)
  • Der EuGH hat entschieden: Das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen der EU-Kommission über den Datenschutz in den USA ist ungültig.
  • Das heißt, dass die irischen Datenschutzbehörden nicht daran gebunden sind und die Übermittlung europäischer Facebook-Daten auf Server in den USA verbieten können.
  • Geklagt hatte der Österreicher Max Schrems, der seine Facebook-Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung geschützt sieht.

Die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer sind in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschieden (Az: C-362/14). Deshalb wurde die Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA ("Safe Harbor") für ungültig erklärt.

Ein irisches Gericht wollte vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wissen, ob die nationalen Behörden das Datenschutzniveau in den USA auch selbst prüfen können oder müssen - oder ob sie an das europäische-amerikanische Safe-Harbor-Prinzip gebunden sind.

Weg frei für Max Schrems

Das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA erlaubt es europäischen Unternehmen und den europäischen Tochtergesellschaften amerikanischer Firmen, personenbezogene Daten in die Vereinigten Staaten zu übermitteln.

Mit dem Urteil ist der Weg für die Prüfung einer Beschwerde des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Maximilian Schrems frei. Er verlangt vom irischen Datenschutzbeauftragten, die Übermittlung seiner Facebook-Daten durch die Europäische Facebook-Zentrale auf US-Server zu unterbinden. Zur Begründung verweist er insbesondere auf den NSA-Skandal.

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