Bundesgerichtshof:Ausländische Ärzte dürfen für Eizellspende werben

Kinderwunsch-Behandlung per Eizellspende sind in Deutschland nicht zulässig, in Tschechien schon. Ärzte aus dem Nachbarland dürfen auch hierzulande Werbung für ihre Dienste machen.

Ausländische Mediziner dürfen in Deutschland für eine in ihrer Heimat erlaubte Kinderwunsch-Behandlung per Eizellspende werben - und auch darauf hinweisen, dass in Deutschland niedergelassene Ärzte die vorbereitende Hormonbehandlung vornehmen. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil eines Berliner Gerichts.

Das Verbot dient allein dem Kindeswohl

Geklagt hatte ein deutscher Reproduktionsmediziner - gegen die Werbetour eines in Tschechien tätigen Kollegen. Auf einer Informationsveranstaltung in Hamburg im März 2008 hatte der Gynäkologe aus Tschechien darauf hingewiesen, dass in seiner Heimat Eizellspenden - anders als in Deutschland - nicht verboten seien.

Der tschechische Beklagte erklärte zudem, dass deutsche Ärzte die für Eizellübertragungen nötigen Vorbehandlungen vornehmen. Sein deutscher Kollege kritisierte, er habe dadurch dazu beigetragen, habe dadurch die Gefahr geschaffen, dass sich deutsche Ärzte an Verstößen gegen das deutsche Embryonenschutzgesetzes beteiligten.

Zu Unrecht, urteilten nun die Karlsruher Richter. Das Verbot diene allein dem Kindeswohl und sei nicht dazu da, den Wettbewerb zwischen auf dem Gebiet der Kinderwunschbehandlung tätigen Ärzte zu regeln (AZ: I ZR 225/13).

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