Völkermord im Ersten Weltkrieg:Regierungsfraktionen verzögern Armenier-Resolution

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In einer Hausruine voller menschlicher Schädel stehen zwei Soldaten. Das Foto soll 1915 im armenischen Dorf Sheyxalan entstanden sein.

(Foto: AFP)
  • Im April hatte sich der Bundestag auf eine Resolution zur Anerkennung des Völkermords an den Armeniern im Ersten Weltkrieg geeinigt.
  • Die Verabschiedung der Resolution ist nun offenbar verschoben worden, um die Türkei während der Verhandlungen über die Flüchtlingspolitik nicht zu verärgern.
  • Grünen-Chef Cem Özdemir sagte der SZ, er hoffe nach wie vor auf einen "historischen Beschluss" des Parlaments. Er erinnerte auch an die deutsche Mitverantwortung an den Massakern.

Rücksicht auf Ankara wegen der Flüchtlingskrise

Die Resolution des Bundestags zum Völkermord an den Armeniern im Ersten Weltkrieg wird angeblich bis auf Weiteres auf Eis gelegt. In aller Stille haben sich die Regierungsfraktionen laut einem Bericht des Spiegels darauf verständigt, die zweite und die dritte Lesung der Resolution, in der das Massaker der jungtürkischen Regierung vor 100 Jahren als Völkermord bezeichnet wird, möglichst lange hinauszögern.

Offiziell wollen sich die Außenpolitiker von Union und SPD nicht dazu äußern, schreibt das Magazin. Die Regierungsfraktionen wollen dem Bericht zufolge durch die Volte vermeiden, Ankara aktuell zu provozieren, wenn man gleichzeitig Hilfe bei der Lösung der Flüchtlingskrise erwartet.

Cem Özdemir, Vorsitzender der Grünen, erklärte auf SZ-Anfrage, er habe die Hoffnung "noch nicht ganz aufgegeben, einen dem historischen Anlass angemessenen Beschluss im Deutschen Bundestag zu fassen". Insbesondere sei er gespannt darauf, wie sich die "Parteien mit dem hohen C im Namen dazu verhalten werden, dass hier versucht wurde, ganze christliche Völker auszurotten". Man sei es den Nachfahren der überlebenden Christen aber auch den demokratischen Kräften in der Türkei schuldig, einen Völkermord als solchen zu benennen, so Özdemir. "Noch ist das Gedenkjahr nicht verstirchen." Özdemir erinnerte auch an die deutsche Mitverantwortung an den Massakern.

Die Türkei wird von den EU-Staaten als Schlüsselland gesehen, um die Einreise Hunderttausender Flüchtlinge nach Europa zu stoppen. Die 28 Staats- und Regierungschefs der EU hatten sich in der Nacht zum Freitag auf ihrem Herbstgipfel in Brüssel auf einen Aktionsplan zur Zusammenarbeit mit der Türkei verständigt.

Ankara soll demnach die Flüchtlinge auf türkischem Staatsgebiet versorgen und sie an der Weiterreise hindern. Im Gegenzug winken dem Land unter anderem Visa-Erleichterungen für eigene Bürger sowie finanzielle Unterstützung. Die Zurückhaltung in der Armenien-Frage gilt als weiterer Faktor, um der Türkei entgegenzukommen.

In Deutschland verabschiedete der Bundestag 2005 eine Armenien-Entschließung, vermied darin aber den Begriff des Völkermordes. Im vergangenen April hatten jedoch anlässlich des Gedenkens an die Massaker vor hundert Jahren sowohl Bundespräsident Joachim Gauck als auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) von "Völkermord" gesprochen.

Um eine Parlamentsresolution, die diesen Terminus enthält, hatte es im Frühjahr Streit gegeben. Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) lehnte es damals aus Rücksicht auf Ankara ab, von Völkermord zu sprechen, was ihm harsche Kritik einbrachte.

Urteil gegen die Schweiz

An diesem Donnerstag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der heiklen Causa ein Urteil gefällt. Die Straßburger Juristen sind der Meinung, dass die Schweiz mit der Verurteilung eines Türken wegen "Leugnung des Völkermords an den Armeniern" gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verstoßen habe.

Die Richter der Großen Kammer bestätigten mit zehn gegen sieben Stimmen ein erstinstanzliches Urteil vom Dezember 2013, gegen das die Schweiz Rechtsmittel eingelegt hatte.

Der Kläger, der linksnationalistische türkische Politiker Doğu Perinçek, hatte es 2005 bei drei Konferenzen in der Schweiz als "internationale Lüge" bezeichnet, von einem "Völkermord" an den Armeniern zu Anfang des 20. Jahrhunderts zu sprechen. Es habe "ethnische Konflikte, Abschlachtungen und Massaker zwischen Armeniern und Muslimen" gegeben, aber "keinen Völkermord an den Armeniern". Dafür war er in der Schweiz zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der Gerichtshof für Menschenrechte argumentierte nun, die umstrittenen Äußerungen seien nicht als ein "Angriff auf die Würde" der Armenier zu werten, der eine strafrechtliche Antwort der Schweizer Justiz erforderte. Kein internationales Gesetz verpflichte die Schweiz, solche Äußerungen zu kriminalisieren.

Wissenschaftlich belegter Massenmord

Die Richter betonten ferner, der vorliegende Fall sei nicht mit anderen zu vergleichen, bei denen es um das Verbot der Leugnung des Holocaust im Zweiten Weltkrieg gehe. Länder, die den "Nazi-Horror erlebt haben", hätten eine "besondere moralische Verantwortung", sich von Massengräueln zu distanzieren, die sie begangen oder geduldet hätten. Daher sei es rechtmäßig, wenn diese Länder das Leugnen des Holocaust unter Strafe stellten. Dies gelte aber nicht für die Schweiz und die "Ereignisse, die sich 1915 im Osmanischen Reich ereignet haben".

Die massenhaften Deportationen und Gräuel an den Armenier im Ersten Weltkrieg sind wissenschaftlich belegt. Strittig ist allerdings die Höhe der Opferzahl. Armenischen Angaben zufolge wurden im Jahr 1915 etwa 1,5 Millionen Landsleute auf Anordnung des Osmanischen Reiches systematisch umgebracht.

Die Türkei spricht offiziell von 500 000 Opfern durch Kämpfe und Hungertod und weist den Vorwurf eines Völkermords strikt zurück. Die Schweiz hatte 2003 die Massaker an den Armeniern als Genozid anerkannt. Ähnliche Resolutionen wurden in etwa 20 Ländern verabschiedet.

Mit Material von AFP.

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