Hersbruck/Feucht:Lokführer trifft geringe Schuld

Ein tödlicher S-Bahn-Unfall am Bahnhof im mittelfränkischen Feucht von Ende Januar dieses Jahres bleibt für den Lokführer ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das Amtsgericht Hersbruck stellte das Verfahren gegen den Mitarbeiter der Deutschen Bahn (DB) ein, wie Amtsgerichtsdirektor Thomas Bartsch am Montag mitteilte. Der Lokführer müsse lediglich eine Geldbuße von 4000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Geld geht an den Verein Justus in Schnaittach, der sich um jugendliche Straftäter kümmert.

Zwar hatte der 50 Jahre alte Lokführer nach Feststellung des Gerichts vor dem Abfahren des Zuges nicht mehr nach hinten geblickt. Die Sicherheitssysteme der Lok hatten ihm jedoch ordnungsgemäß geschlossene Türen signalisiert. Zudem habe das 46 Jahre alte Opfer den Unfall mitverschuldet, urteilte das Amtsgericht Hersbruck. Der stark betrunkene Mann habe das Warnsignal der sich schließenden Türen ignoriert und sich deswegen selbst in höchste Gefahr begeben, betonte Amtsgerichtsdirektor Bartsch. Der Mann war am 31. Januar dieses Jahres am S-Bahnhof in Feucht (Landkreis Nürnberger Land) bei dem Versuch ums Leben gekommen, den S-Bahn-Zug doch noch zu erreichen. Seine Hand wurde in der sich schließenden Tür eingeklemmt. Als er daraufhin versuchte, sich zu befreien, geriet er unter die anfahrende S-Bahn. Er starb kurz darauf an seinen schweren Verletzungen.

© SZ vom 03.11.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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