In Dresden getöteter Flüchtling:Fünf Jahre Haft für Mörder von Khaled I.

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  • In Dresden ist ein 27-Jähriger zu fünf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden.
  • Der Eritreer hatte seinen Landsmann Khaled I. im Januar 2015 erstochen. Der Fall hatte zunächst als mögliche Tat von Rechtsextremisten für Aufsehen gesorgt.

Tödlicher Streit um Hausarbeit

Im Prozess um den Tod des 20-jährigen Asylbewerbers Khaled I. ist der Angeklagte zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Dresden sprach den 27-Jährigen wegen Totschlags schuldig. Der Beschuldigte, der wie das Opfer aus Eritrea stammt, hatte im Januar dieses Jahres nach einem Streit mit Khaled I. auf diesen eingestochen.

In Dresden getöteter Flüchtling
:Angeklagter im Fall Khaled B. legt Geständnis ab

In Dresden wird der Tod des Eritreers Khaled B. verhandelt. Sein ehemaliger Mitbewohner beruft sich auf Notwehr. Aussagen aus der polizeilichen Vernehmung dürfen wegen einer Panne nicht mehr genutzt werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Notwehr und forderte Freispruch. Der Angeklagte habe sich nur verteidigen wollen, als ihn Khaled I. angriff und in den Schwitzkasten genommen habe.

Die Richter gingen zwar von einer Notwehrsituation aus, als die verbale in eine tätliche Auseinandersetzung umschlug. Allerdings spreche für den Tötungsvorsatz, dass dem 27-Jährigen wohl durchaus klar gewesen sei, ein Messer in der Hand zu halten. Er stach laut Richterin Birgit Wiegand mehrfach und mit "Wucht" in den Hals- und Brustbereich des Opfers.

Die erste Vermutung: Eine rechtsextremistische Tat

Die Leiche des jungen Eritreers Khaled I. war am 12. Januar im Innenhof einer Dresdner Plattenbausiedlung gefunden worden. Zunächst hatte es geheißen, es gebe bei dem Toten keine Anhaltspunkte für eine Fremdeinwirkung. Die Polizei musste jedoch später Ermittlungsfehler einräumen. Eine Obduktion ergab, dass Khaled I. durch mehrere Messerstiche starb. Ein im Zuge der Spurensicherung im Innenhof der Plattenbausiedlung sichergestelltes Messer konnte durch DNA-Spuren sowohl des Opfers als auch des mutmaßlichen Täters als Tatwaffe identifiziert werden.

Der Fall hatte zunächst als mögliche Tat von Rechtsextremisten Aufsehen erregt. Zwei Hakenkreuze, die an die Tür der Wohngemeinschaft des Opfers geschmiert worden waren, hatten entsprechende Spekulationen ausgelöst. Später kam heraus, dass der Hintergründ für die tödliche Auseinandersetzung ein Streit über Hausarbeit in der Wohngemeinschaft war.

Eine Woche hat die Verteidigung nun Zeit, in Revision zu gehen. "Wir denken darüber nach, die Entscheidung ist noch nicht getroffen", sagte Verteidiger Andreas Boine.

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