Aufnahme von Asylbewerbern:Gemeinden kritisieren Zwangszuweisung

Die bayerischen Gemeinden üben scharfe Kritik an den Plänen der Staatsregierung, dass sie künftig von den Landkreisen zur Aufnahme von Asylbewerbern verpflichtet werden können. "Die Entscheidung des Kabinetts, über die Hintertür eine kommunale Unterbringungsquote zu beschließen, ist ein starkes Stück", sagt der Abensberger Bürgermeister und Präsident des Bayerischen Gemeindetags, Uwe Brandl (CSU). "Das verurteilen wir scharf, da wir es für nicht praxistauglich halten." Bisher sind allein die Landratsämter für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig, sie müssen Wohnhäuser oder Grundstücke für Containerunterkünfte für sie anmieten. Nach dem aktuellen Kabinettsbeschluss will die Staatsregierung den Landratsämtern nun das Recht geben, den Gemeinden Flüchtlinge zuzuweisen. Dann müssten sich die Kommunen darum kümmern, wo und wie die Asylbewerber unterkommen. Der Grund für die Neuregelung ist, dass sich offenbar nach wie vor viele Kommunen gegen Flüchtlinge sträuben. Für Brandl sind die Pläne ein massiver Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Man dürfe Unterbringungsprobleme nicht per Zwangszuweisungen lösen. "Es kann nicht sein, alle Gemeinden landesweit mit Zwangsbescheiden zu überziehen", sagt der Gemeindetagspräsident, "nur weil sich vereinzelt vielleicht Gemeinden wegducken, wenn es um die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften geht."

© SZ vom 18.11.2015 / cws - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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