Umstrittener Tiefbahnhof:Gericht: Stuttgart-21-Polizeieinsatz war rechtswidrig

Jahresrückblick 2010 - Stuttgart 21 Proteste

"Schwarzer Donnerstag": Im September 2010 wurden die Proteste gegen das Neubauprojekt zu einem Massenphänomen. Die Polizei ging mit Wasserwerfern und Reizgas brutal gegen die Demonstranten vor.

(Foto: Marijan Murat/dpa)

Sieben Betroffene haben gegen den brutalen Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten geklagt - und recht bekommen. Damit steigen ihre Chancen auf Schadenersatz.

Der überharte Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner vor gut fünf Jahren mit weit mehr als 100 Verletzen war rechtswidrig. Beim Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten am 30. September 2010 habe es sich rechtlich gesehen um eine Versammlung gehandelt, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Für ein Vorgehen der Polizei gegen solche Versammlungen gibt es im Grundgesetz hohe Hürden. Zwar dürften die Beamten natürlich einzelne Straftaten verfolgen, nicht aber die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray beenden. Ohnehin sei das Vorgehen überzogen gewesen.

Geklagt hatten sieben Opfer von damals. Darunter ist der heute nahezu erblindete Dietrich Wagner, der am "Schwarzen Donnerstag" nach heftigen Druckstößen aus einem Wasserwerfer gegen seinen Kopf aus den Augen blutete. Mit der Entscheidung des Gerichts steigen die Chancen der Opfer von damals auf Schadenersatz. Diesen müssen sie sich aber vor dem Landgericht erstreiten.

Die Entscheidung des Gerichts hatte sich in den vergangenen Tagen schon angedeutet:

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