Flüchtlinge:Kompromiss bei Asylpaket II: Familiennachzug soll in Härtefällen möglich sein

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Ein minderjähriger Flüchtlingsjunge am Münchner Hauptbahnhof (Foto: dpa)
  • Die große Koalition einigt sich auf einen Kompromiss beim umstrittenen Asylpaket II.
  • An dem Gesetzentwurf soll sich grundsätzlich nichts ändern, jedoch soll nun auch bei minderjährigen Flüchtlingen in Härtefällen ein Nachzug der Eltern erlaubt werden.
  • Die SPD hatte nach dem Kabinettsbeschluss zum Asylpaket überraschend Bedenken angemeldet.

Einigung auf Kompromiss

Im Streit um den Familiennachzug bei minderjährigen Flüchtlingen hat die große Koalition eine Einigung erzielt. Für schutzbedürftige minderjährige Flüchtlinge sollen in Einzelfällen "humanitäre" Entscheidungen getroffen werden, die den Nachzug der Eltern erlauben. Das gab Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nach mehrtägigen Beratungen mit dem Bundesinnenministerium bekannt.

Maas und Innenminister Thomas de Maizière erklärten in Berlin, an den Beschlüssen der Koalition zum Asylpaket II ändere sich grundsätzlich nichts. Es gebe aber die Möglichkeit, in Härtefällen auch bei minderjährigen Flüchtlingen mit eingeschränktem ("subsidiärem") Schutz einen Nachzug der Eltern zu erlauben. Über das Vorliegen eines Härtefalls - "bei dringenden humanitären Gründen" - entscheide das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Innenressort.

Humanitäre Gründe sollen etwa bei Misshandlungen greifen

Humanitäre Gründe könnten etwa gegeben sein, wenn minderjährige Flüchtlinge schwer krank seien oder misshandelt wurden, sagte Maas. Auf die Frage, ob die Regelung eher bei Kindern denn bei älteren minderjährigen Flüchtlingen zum Tragen kommen solle, reagierte der Justizminister zurückhaltend. "Humanitäre Gründe bestehen bei Vorliegen besonderer Situationen. Das muss nicht altersabhängig sein."

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Man sollte doch erwarten können, dass die SPD Gesetzesentwürfe genau liest, sagt Unionsfraktionvize Strobl. Grünen-Chefin Peter vermutet, die SPD habe sich "mal wieder über den Tisch ziehen lassen".

Man habe eine vernünftige Lösung gefunden - "ohne die Beschlüsse der Koalition zu ändern", sagte Maas weiter. Der Weg für die Bundestagsberatungen über das Asylpaket sei nun frei. Auch Innenminister de Maizière erklärte: "Einer zügigen Beratung im Parlament steht jetzt endlich nichts mehr im Wege."

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Es gibt nun die Möglichkeit, in Härtefällen auch bei minderjährigen Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz einen Nachzug der Eltern zu erlauben. Über das Vorliegen eines Härtefalls entscheidet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Innenressort.

Das Bundeskabinett hatte vor gut einer Woche das sogenannte Asylpaket II beschlossen, das unter anderem eine Beschränkung des Familiennachzugs für Menschen vorsieht, die in Deutschland nur subsidiären Schutz genießen. Streit brach darüber aus, ob auch Kindern und Jugendlichen aus dieser Gruppe verboten werden soll, ihre Eltern nach Deutschland nachzuholen. Die SPD hatte hier nach dem Kabinettsbeschluss überraschend Bedenken angemeldet.

Subsidiärer Schutz wird dann gewährt, wenn eine Person zwar nicht als Flüchtling oder Asylsuchender anerkannt wird, aber dennoch glaubhaft machen kann, dass ihm "in seinem Herkunftsland ein individueller Schaden droht", wie es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausdrückt. Gewährt wird dieser Schutz zum Beispiel, wenn jemand durch einen Krieg in Gefahr ist. Daher fallen aktuell etwa einige Syrer in diese Kategorie.

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