Bundesliga:Wird der FC Bayern aufgelöst?

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Müssen sich Bayern-Fans sorgen? Wohl eher nicht. (Foto: Bongarts/Getty Images)
  • Aus einem Bericht geht hervor, dass der FC Bayern angeblich geltendes Vereinsrecht verletzt, weil er zu viel Geld einnimmt.
  • Ein Osnabrücker Jurist regt an, den FCB zu "löschen".

Von Jonas Beckenkamp und Johannes Aumüller

Aufregung um die Statuten des FC Bayern: Einem Bericht von Zeit Online zufolge hat Lars Leuschner, Professor für bürgerliches Recht an der Universität Osnabrück, beim Amtsgericht München angeregt, den FC Bayern München e. V. aus dem Vereinsregister zu löschen - "wegen Rechtsformverfehlung".

Hintergrund dieses Antrages ist der große Anteil (75,01 Prozent), den der Verein an der ausgelagerten und profitablen Profiabteilung hält. Damit könnte er, wie im Übrigen auch andere Klubs mit ausgelagerter Profiabteilung, nach Auffassung mancher Juristen gegen den Grundsatz verstoßen, dass ein Verein stets einen ideellen Zweck verfolgen muss. Der FCB setzte im vergangenen Geschäftsjahr aber knapp eine halbe Milliarde Euro um.

"Es hat sich eine Rechtsauffassung entwickelt, die, würde man sie ernst nehmen, viele funktionierende Vereinsstrukturen vor kaum lösbare Probleme stellen würde", findet der Jurist Leuschner, der selbst Bayern-Fan ist. Ihm gehe es um die Klärung einer schwammigen Rechtslage.

Folgt das Amtsgericht München der Argumentation des Antrages, könnte dem FC Bayern e. V. drohen, dass er seinen Einfluss auf die Profiabteilung reduzieren muss. Der Klub gibt sich gelassen. "Wir halten den Antrag für unbegründet und sehen uns im Einklang mit dem höchstrichterlichen Urteil", teilte das FCB-Präsidium Zeit Online mit. Dieses fällte der Bundesgerichtshof im Jahr 1982. Zur Klärung der Sache will der Rekordmeister sich bis zum 20. September ausführlicher äußern.

Formaljuristisch mag der aktuelle Vorstoß seine Berechtigung haben, aber insgesamt darf als unwahrscheinlich gelten, dass es tatsächlich zu einer Löschung des FC Bayern kommt. In der Bundesliga sind profitable Ausgliederungen der Profi-Abteilungen seit langem gängige Praxis. So hat beispielsweise der 1. FC Köln die "1. FC Köln GmbH & Co. KGaA" ausgegliedert, in der der Verein das alleinige Stimmrecht hat. Ähnlich verfährt auch Borussia Mönchengladbach mit der Abspaltung seiner Kapitalgesellschaft "Borussia VfL 1900 Mönchengladbach GmbH". Viele Vereine betreiben dieses Modell nicht nur zu 75,01 Prozent wie die Münchner (hier halten Audi, Adidas und die Allianz den Rest der Anteile), sondern zu 100 Prozent.

Würden die Richter Leuschners Anregung konsequent folgen, müsste im Grunde die halbe Bundesliga ausradiert werden. Denn Geld verdient bekanntlich jeder Verein mit seinen Abspaltungen. Es ist also kaum vorstellbar, dass mit einem solchen Vorgang ein Präzedenzfall zugelassen werden würde.

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