HSH-Prozess:BGH kassiert Freisprüche für ehemalige HSH-Banker

HSH-Nordbank-Prozess

Der Ex-Chef der Landesbank: Dirk Nonnenmacher.

(Foto: Christian Charisius/dpa)
  • Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche für ehemalige Banker der HSH Nordbank kassiert. Ihnen wird Untreue vorgeworfen.
  • Nun wird der Prozess neu aufgerollt.
  • Auf mehr als 52 Millionen Euro bezifferte die Anklage den Schaden, der durch das Fehlverhalten der Banker entstanden sei.

Von Angelika Slavik

Dieser Mittwoch war ein schlechter Tag für Dirk Nonnenmacher. Der frühere Vorstandschef der HSH Nordbank, 53 Jahre alt, Mathematiker, Ikone der Gelfrisur, musste sich noch einmal mit dem Prozess auseinandersetzen.

Seinem Prozess. Vor mehr als zwei Jahren war Nonnenmacher, ebenso wie fünf seiner früheren Kollegen im HSH-Vorstand, vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Es war ein langer Weg bis dahin: Nonnenmacher, Spitzname "Dr. No", war in einem quälend langen Prozess in der öffentlichen Wahrnehmung längst zum Paradebeispiel für den verantwortungslosen Gier-Banker geworden. Der Freispruch war für viele Prozessbeobachter eine Überraschung - auch für die Anklage. Und weil die Staatsanwälte diesen Freispruch nicht hinnehmen wollten, beschäftigte sich am Mittwoch der Bundesgerichtshof in Leipzig mit diesem Fall. Und damit auch mit der Frage: Müssen Nonnenmacher und seine Kollegen vielleicht doch noch ins Gefängnis?

Die Antwort lautet: Es sieht nicht gut aus für den prominenten Angeklagten und seine Kollegen. Der Bundesgerichtshof hat am späten Mittwochnachmittag alle sechs Freisprüche aufgehoben.

Das Urteil sorgt bis heute für Diskussionen

Die Banker, unter ihnen auch Nonnenmachers Vorgänger im Amt des HSH-Chefs, Hans Berger, waren angeklagt wegen eines komplizierten Deals, den die HSH im Dezember 2007 abgeschlossen hatte. Das Geschäft mit der Bezeichnung "Omega 55" hatte von Anfang an keinen wirtschaftlichen Nutzen, sondern sollte lediglich die Bilanz der HSH Nordbank besser aussehen lassen. Der gesamte HSH-Vorstand hatte diesem Geschäft damals zugestimmt. Am Ende verursachte "Omega 55" einen Millionenschaden.

Es habe eben alles sehr schnell gehen müssen damals, argumentieren die Verteidiger später. Die Staatsanwaltschaft beeindruckte das nicht, sie warf den Angeklagten Untreue vor, zwei Vorstände waren außerdem wegen Bilanzfälschung angeklagt. Ein Jahr dauerte der Prozess. Am Ende sprach das Hamburger Landgericht die Beschuldigten frei. Zwar hätten die Vorstände ihre Pflichten verletzt, hieß es in der Urteilsbegründung, für eine Verurteilung seien diese Verstöße allerdings nicht gravierend genug gewesen. Dieses Urteil sorgt bis heute für Diskussionen, auch unter Juristen.

"Der Straftatbestand der Untreue gehört zu den problematischsten im deutschen Recht", sagt etwa Sascha Kuhn, Experte für Wirtschaftsstrafrecht bei der Kanzlei Simmons & Simmons. Grundsätzlich müsse auch für Laien immer nachvollziehbar sein, ob sie sich gerade strafbar machten oder nicht. Beim Vorwurf der Untreue bewege man sich aber oft in einer rechtlichen Grauzone. "Wo hört einfaches Versagen auf, wo fängt Strafbarkeit an, das ist nicht immer eindeutig", sagt Kuhn.

Ob Nonnenmacher eine Haftstrafe befürchten muss, ist ungewiss

Bislang hätten die Höchstrichter meist zur Voraussetzung gemacht, dass die Verstöße der Beschuldigten schwerwiegend und absichtlich erfolgt sein mussten. Von dieser Interpretation dürften Nonnenmacher und seine Kollegen bei dem ersten Freispruch profitiert haben: "Die Vorstände haben sich nicht selbst bereichert, sondern im vermeintlichen Interesse der Bank gehandelt", sagt Kuhn. Dass der BGH den Freispruch nun aufgehoben hat, könnte die Rechtsprechung in Deutschland "stark beeinflussen", glaubt der Jurist: "Dann steht jeder Vorstand, jeder Geschäftsführer bei einer Fehlentscheidung stärker noch als bisher mit einem Bein im Gefängnis."

Ob Nonnenmacher eine Haftstrafe befürchten muss, ist ungewiss. Beim ersten Prozess vor dem Hamburger Landgericht hatten die Ankläger am Ende eine Gefängnisstrafe gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte: Ein Jahr und drei Monate lautete die Forderung für Nonnenmacher, dazu 150 000 Euro Geldbuße. Nun aber wird der ganze Prozess noch einmal neu aufgerollt. Auf mehr als 52 Millionen Euro bezifferte die Anklage den Schaden, der durch das Fehlverhalten der Bankvorstände entstanden sei. All das wird nun neu bewertet. Es wird, erneut, ein quälend langer Prozess werden. Viele schlechte Tage für Dr. No.

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