Bundesverfassungsgericht:Das NPD-Urteil ist bedauerlich falsch

Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil im NPD-Verbotsverfahre

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hätte am Beispiel der kleinen NPD sagen können: Bis hierher kann der politische Kampf gehen, aber nicht weiter.

(Foto: dpa)

Die rechtsextreme Partei hätte verboten werden müssen - nicht obwohl sie derzeit sehr klein und bei Wahlen unbedeutend ist, sondern gerade deswegen.

Kommentar von Heribert Prantl

Das Urteil klingt plausibel, es ist trotzdem bedauerlich falsch. Es lehnt ein Verbot der NPD ab, weil diese Partei derzeit zu klein, zu unbedeutend, zu wenig wirkkräftig sei. Aber diese Partei ist giftig; und dieses Gift kann die Gesellschaft vergiften.

Die NPD hätte verboten werden müssen - nicht obwohl sie derzeit sehr klein und bei Wahlen unbedeutend ist, sondern gerade deswegen. Niemand hätte beim Verbot behaupten können, dass da eine Art Konkurrentenschutz für die anderen Parteien betrieben wird. An einer kleinen, zerstrittenen, aber bösartigen Partei hätte gezeigt werden können, dass es eine Linie gibt, die eine Partei, ob klein oder groß, nicht überschreiten kann, ohne das Parteienprivileg zu verlieren.

Es hätte gezeigt werden können, dass eine Partei, ob klein oder groß, nicht unter dem Schutz dieses Privilegs aggressiv kämpferisch gegen das Grundgesetz und seine Grundwerte auftreten darf.

Ein Parteiverbot wäre ein Akt der Prävention gewesen

Karlsruhe hätte am Beispiel der kleinen NPD sagen können: Bis hierher kann der politische Kampf gehen, aber nicht weiter (und die NPD geht weit über die Linie hinaus). So ein Urteil wäre nicht etwa lächerlich gewesen, sondern gerade in Zeiten des aggressiven Rechtspopulismus notwendig und vorbildlich. Es wäre ein Signal gewesen gegen diesen aggressiven Rechtspopulismus. Dessen Gehässigkeiten sind ja zum Teil identisch mit denen, die in der NPD propagiert werden. Ein Parteiverbot wäre ein Akt der Prävention gewesen.

Vor fast hundert Jahren, zehn Jahre vor dem Beginn der Nazi-Herrschaft, hat ein berüchtigter Staatsrechtler namens Carl Schmitt den NS-Terror gegen Juden juristisch vorbereitet. In der Vorbemerkung zu seiner Schrift "Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus" schrieb er 1923: "Zur Demokratie gehört notwendig erstens Homogenität und zweitens nötigenfalls die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen. Die politische Kraft einer Demokratie zeigt sich darin, dass sie das Fremde und Ungleiche, die Homogenität Bedrohende zu beseitigen oder fernzuhalten weiß."

Der aggressive Rechtspopulismus von heute hat solches Denken wieder aufgenommen. Das Verfassungsgericht hat nichts dagegen getan.

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