Schule:Vorwurf der Freiheitsberaubung: Musiklehrer freigesprochen

  • Ein Musiklehrer ist vor Gericht von den Vorwürfen der Freiheitsberaubung und Körperverletzung freigesprochen worden.
  • Der Mann hatte Schüler über den Schulgong hinaus im Klassenzimmer behalten und einen von ihnen angerempelt - die Kinder sollten noch eine Strafarbeit beenden.

"Das wäre für alle Lehrer ein Super-Gau geworden", sagt die Vorsitzende des Verbandes Lehrer NRW, Brigitte Balbach. "Was glauben Sie, was nächste Woche in den Schulen los gewesen wäre?" Musiklehrer Philip P., 50, und seine Zehntausenden Lehrerkollegen können aufatmen. Wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung hatte der Pädagoge lange auf der Anklagebank ausharren müssen. Doch am Freitag sprach ihn das Düsseldorfer Landgericht in der Berufung frei.

Augelöst hatte alles eine Unterrichtsstunde über den "Teufelsgeiger" Paganini. Die Klasse 6 b war laut und sollte deswegen den Wikipedia-Eintrag über Paganini abschreiben. Am Ende der Stunde wollte P. die Abschriften einzeln kontrollieren, setzte sich dazu in die Tür, schob einen Drängler zurück, der später über Schmerzen nach einem Stoß in die Magengrube klagte.

Da wählte ein Schüler per Handy den Polizei-Notruf. In der Klasse drehe ein Lehrer durch - Schüler würden geschlagen und gegen ihren Willen festgehalten. Die Polizei tauchte auf, der Schulleiter ebenfalls. P. saß noch in der Tür, die Gitarre quer auf dem Schoß, eine Handvoll Schüler war noch im Raum.

Der Schüler, der ihn angezeigt habe, sei ihm schon in der ersten Stunde aufgefallen, in der er jene Realschulklasse unterrichtet habe, sagte P.: Weil er während des Musikunterrichts im Bürgerlichen Gesetzbuch gelesen und ihm auf seine Nachfrage erklärt habe: "Ich will Anwalt werden."

"Ich hätte es nicht für möglich gehalten, aber der Schüler hat einen Stein ins Rollen bringt, der mich auf diese Anklagebank geschleudert hat", sagte P. In erster Instanz wurde er vom Amtsgericht Neuss wegen Freiheitsberaubung schuldig gesprochen, auch wenn es bei einer Verwarnung blieb. Dagegen legte P. Berufung ein.

Das Landericht Düsseldorf befand schließlich: Man habe keine Straftat feststellen können. Und einen kleinen Seitenhieb konnte sich der Vorsitzende Richter Rainer Drees, der das Verfahren nach eigenem Bekunden gerne eingestellt hätte, nicht verkneifen: "Es ist doch fraglich, ob es Sinn macht, so etwas zu verfolgen."

Die Staatsanwaltschaft scheint das anders zu sehen: Sie hat Revision gegen den Freispruch eingelegt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: