Der Fall Amri:Folgenschwere Fehleinschätzung im Fall Amri

  • Anis Amri hätte vor dem Anschlag verhaftet werden können.
  • Bislang war man aufgrund der Darstellung des LKA davon ausgegangen, dass Amri nur Kleinsthandel mit Drogen betrieben hatte.
  • Aber die Befunde hätten allemal genügt, um einen Haftbefehl bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen, auf dass man solche Fragen vor Gericht klärt.

Von Jens Schneider und Ronen Steinke

Aus der bösen Ahnung wird allmählich Gewissheit. Einige Innenpolitiker im Berliner Abgeordnetenhaus nähern sich dieser Erkenntnis am Donnerstag noch mit großer Behutsamkeit, andere wählen deutliche Worte. Dieser "unglaubliche Verdacht" müsse "nüchtern und sachlich" aufgeklärt werden, sagt der Christdemokrat Stephan Lenz. Wenn die Vermutungen sich aber bewahrheiteten, "brennt die Hütte im Landeskriminalamt Berlin", sagt er.

Für Hakan Taş, Innenpolitiker der Linken, ist die Lage dagegen schon klar: "Menschen mussten sterben, weil Behörden ihre Arbeit nicht sauber erledigt haben." Tags zuvor hat der Innensenator Andreas Geisel (SPD) öffentlich gemacht, dass die Fehlerkette im Landeskriminalamt (LKA) womöglich noch wesentlich länger und kurioser war als bislang schon befürchtet.

Am 19. Dezember hatte der tunesische Islamist Anis Amri einen Lkw in die feiernde Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche gefahren, er tötete zwölf Menschen und verletzte viele mehr. Nach den Worten des Innensenators hätte Amri da längst in Haft sitzen können. Man sei aber nicht eingeschritten - und habe hinterher offenbar versucht, diesen Fehler zu vertuschen.

Es geht um zwei Dokumente, ein ehrliches und ein nichts ganz so ehrliches. Das ehrliche stammt vom 1. November 2016, es ist der Abschlussbericht der Telefonüberwachung Amris, der lange als islamistischer Gefährder im Visier war. Das Schreiben stammt dem Vernehmen nach von einer Kommissarin des Staatsschutzes beim LKA, Dezernat 54, und es enthält deren Einschätzung, dass Amri in "gewerbsmäßigen, bandenmäßigen" Drogenhandel verwickelt gewesen sei, mit Kokain, Amphetaminen und Cannabis. Genug also, um den Mann schon wegzusperren?

Die Möglichkeit hätte bestanden, auch wenn "gewerbsmäßiger Handel" nicht heißen muss, dass es um große Mengen ging. Das Wort gewerbsmäßig fällt schnell, wenn wegen Drogenhandels ermittelt wird, es bedeutet in der Sprache des Strafrechts nur, dass der Drogenverkäufer die Absicht hatte, sich durch wiederholte Taten eine Einnahmequelle zu erschließen. Ob Amri, vor Gericht gestellt, eine hohe Strafe zu erwarten gehabt hätte, ist offen. Auch Bewährung wäre denkbar.

Aber die Befunde hätten allemal genügt, um einen Haftbefehl bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen, damit man solche Fragen vor Gericht klärt. Wenn schon nicht wegen islamistischer Terrorplanungen, die man Amri trotz der Überwachung seines Handys nicht nachweisen konnte, so wäre der Tunesier dann zumindest wegen seiner Kokain-Deals in Untersuchungshaft gekommen.

Aber nichts passierte.

Es gibt in der Berliner Justiz keine Faustregel, wann gegen Dealer Haftbefehle erlassen werden, sagt ein erfahrener Strafrichter. Die Polizei hat viel Spielraum, ob sie bei der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragt, es gehe da vor allem um Taktik. "Bandenmäßig": Das bedeutet, dass Amri im Zusammenhang mit einem ganzen Netz von Komplizen aufgefallen war. Wollte man - was nicht ungewöhnlich wäre - länger zusehen, bis er die Ermittler zu seinen Lieferanten führt? Der Innensenator hat eine andere Theorie: Geisel vermutet, dass die Staatsschutz-Beamten sich vielleicht nicht zuständig fühlten für Drogendealer. Dabei hätte man ja, sagte Geisel, wie in anderen Fällen auch nach der "Al-Capone-Methode" gegen Amri vorgehen können. So wie man einst den Gangster Capone wegen bloßer Steuerhinterziehung belangte; auch das genügte für eine Zelle auf Alcatraz.

Dass die Polizisten abwarteten, war zumindest rechtlich kein schwerer Fehler. Aber es war eine Entscheidung, die man spätestens nach dem Attentat nur noch bereuen konnte. Und so wurde es zu einem Versäumnis, das man wenig später, am 17. Januar, offenbar lieber vertuschen wollte. Mit dem zweiten Dokument.

Dieses stammt von einem anderen Berliner LKA-Mann, dieses Mal ist es ein Oberkommissar, und jetzt ist, kleinlauter, nur noch die Rede von einem Drogen-"Verdacht" gegen Amri. Das ist bei polizeilichen Ermittlungen zwar streng genommen immer richtig, aber es fällt auf, wie sehr der Oberkommissar diese Unsicherheit nun betont. Amri betreibe nur "Kleinsthandel", schreibt er. Im Präsens. Der Text wurde offenbar rückdatiert, es sollte danach aussehen, als stamme auch er vom 1. November - wohl um die Aufklärer, die sich inzwischen über alle Akten im Fall Amri beugten, zu täuschen. "Wenn unter enormem Druck gearbeitet wird, passieren Fehler", sagt Senator Geisel. "Aber wenn das passiert ist, muss man damit offen umgehen und kann die Sache nicht verschlimmern, indem man diese Pannen verschleiert." Dies sei womöglich eine Verdeckung von Dienstvergehen. Ermittelt wird in Berlin nun gegen die beiden Verfasser der Dokumente im LKA, der Senat hat Strafanzeige erstattet wegen Strafvereitelung im Amt; aber auch an die höheren Hierarchie-Ebenen bei der Polizei richten sich jetzt Fragen. Schon zuvor hat es im LKA Seltsamkeiten gegeben. Vor zwei Wochen erst beklagte sich der Generalstaatsanwalt von Berlin, Ralf Rother, dass die LKA-Ermittler ihn nicht informiert hätten, als sie im Juni oder Juli 2016 eigenmächtig die Observation des Gefährders Amri einstellten. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte sogar noch Mitte August eine Verlängerung der Observation richterlich genehmigt bekommen, ohne zu wissen, dass die Polizei die Observation Amris bereits eingestellt hatte. Desselben Amri, der in Deutschland unbehelligt unter 14 verschiedenen Decknamen unterwegs war.

Entsprechend hart fällt nun die Kritik in der Landespolitik aus: "Es ist so viel Unglaubliches passiert", sagt Hakan Taş, der Innenpolitiker der Linkspartei. "Da muss jeder Verschwörungstheoretiker vor Neid erblassen." So groß ist am Donnerstag zeitweise die Aufregung, dass mancher sich im Ton vergreift. Mit Blick auf den Verdacht der Vertuschung sagt Taş: "Wer so handelt, ist keinen Deut besser als die, gegen die ermittelt werden soll."

Wie ist das Ganze letztlich ans Licht gekommen? Am 28. März hatte der Senat den früheren Bundesanwalt Bruno Jost eingesetzt, damit er mögliche Fehler im Umgang mit Amri aufdeckt. "Der Sonderbeauftragte hat sehr kurzfristig und präzise die richtigen Fragen gestellt", sagte Geisel. In der Papier-Akte der Staatsanwaltschaft zu Amri lag zwar nur das zweite, das mutmaßlich frisierte LKA-Schreiben. Aber auf den Computern der Polizei, im Informationssystem, in dem Ermittlungsergebnisse gesammelt werden, hatten die mutmaßlichen Fälscher auch das Original vom 1. November liegen lassen. Jost sichtete auch die digitalen Vermerke zu dem Vorgang und stieß auf den Widerspruch. Er fand in wenigen Wochen, was der Polizei bei ihrer internen Aufklärung in fünf Monaten nicht aufgefallen war. Und Jost hat gerade erst angefangen.

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