Gerichte:Mehr Klagen gegen Asylentscheide

28 Prozent aller Asylbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden von den Betroffenen nicht akzeptiert. Sie ziehen vor die Verwaltungsgerichte. Die sind von der Klageflut überfordert.

Von Jan Bielicki, Düsseldorf

Immer öfter ziehen Flüchtlinge gegen negative Asylbescheide vor Gericht. In den ersten beiden Monaten des Jahres wurde gegen 28 Prozent aller Asylbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geklagt. 2015 waren es nur 16 Prozent. Insgesamt sind an den Verwaltungsgerichten derzeit etwa 193 000 Asylklagen anhängig. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der linken Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Der Trend hat damit zu tun, dass das Amt weniger Flüchtlinge anerkennt. Die Schutzquote lag im ersten Quartal 2017 bei 56 Prozent, in den drei Monaten davor noch bei 69 Prozent. Dazu kommt: Gut 50 000 Flüchtlinge klagen derzeit dagegen, dass sie nur subsidiären Schutz erhielten und daher Ehepartner und Kinder nicht nachholen dürfen. Jelpke sieht die Verantwortung dafür beim Bamf: Die Gerichte würden "wegen unzureichender Entscheidungen" des Amtes "in einer Klageflut ertrinken". Im ersten Quartal 2017 dauerte es für Asylbewerber nach ihrer Einreise im Schnitt gut 14 Monate, bis das Bamf entschied. Das liegt vor allem an den vielen, lange liegen gebliebenen Altfällen. Ende März warteten noch etwa 64 000 Asylbewerber, die ihren Antrag schon 2015 oder davor gestellt hatten, auf eine Entscheidung. Jelpke fordert "endlich eine wirksame Altfallregelung".

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