Autorennen:Illegale Rennfahrer können jeden treffen

Fußgänger bei illegalem Autorennen in Mönchengladbach getötet

Mit diesem Seat fuhr ein 28-Jähriger in Mönchengladbach ein Rennen. Dabei erfasste er einen Fußgänger.

(Foto: dpa)

Diesmal stirbt ein Fußgänger in Mönchengladbach. Er wird erfasst, als sich zwei Autos ein Rennen in der Innenstadt liefern. Die Wut der Bürger wächst - doch die Rechtslage ist noch immer unklar.

Von Thomas Hummel

Es gibt wenige Vorfälle, die in der Bevölkerung so viel Zorn hervorrufen wie illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen. Wenn sich zwei oder mehrere meist junge Männer in ihre getunten Wagen setzen und Vollgas geben wie in einem amerikanischen Action-Film. Die Menschen in der Szenerie, die anderen Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger sind dann aber keine bezahlten Stuntmänner, die sich im letzten Moment per Hechtsprung retten. Sondern ganz normale Bürger. Du und ich im wörtlichen Sinne. Es kann jeden treffen. So wie am Freitagabend in Mönchengladbach.

Ein 38-jähriger Mann überquert gegen 23 Uhr die Fliethstraße nahe des Hauptbahnhofs, dort gilt wegen Lärmschutz für Autofahrer Tempo 40. Wer rechnet da mit zwei Autos, die mit wesentlich höherer Geschwindigkeit aus der Gladbacher Innenstadt heranrasen? Mit zwei Autos, die sich auf dieser vierspurigen Straße ein Rennen liefern? Der 38-Jährige wird von einem der beiden Wagen erfasst und stirbt noch an der Unfallstelle. Die Debatte um höhere Strafen für Raser dürfte dieser Fall erneut anheizen.

Es sind einfach zu viele arglose Verkehrsteilnehmer, die zuletzt zu Schaden kamen. In den Jahren 2015 und 2016 gab es mehrere Tote und Schwerverletzte, weil es bei illegalen Rennen zu Unfällen kam. Wie viele mit dem Schrecken oder leichten Blessuren davonkamen, wird nirgendwo festgehalten. Auch Blechschäden bei anderen Fahrzeugen nicht. Im Internet verbreiten die Raser Videos ihrer Rennen und brüsten sich mit ihren waghalsigen Aktionen. Meistens sind sie männlich, zwischen 18 und 25 Jahren alt und stammen aus sozial schwierigen Verhältnissen.

In Mönchengladbach weiß die Polizei noch kaum etwas. Es habe allerdings Zeugen gegeben, sagte ein Sprecher. Sie hätten ausgesagt, dass ein schwarzer und ein silberner Seat an dem Rennen beteiligt waren. Drei Kilometer hätten sich die Fahrer im Zentrum Mönchengladbachs duelliert, auf der Fliehtstraße habe schließlich der silberne Wagen vorne gelegen, sei in der Mitte der zweispurigen Fahrbahn gefahren und habe durch Lenkbewegungen versucht, den Kontrahenten am Überholen zu hindern. Deshalb wechselte der Fahrer des schwarzen Seats, ein 28-jähriger Mann, auf die Fahrbahn des Gegenverkehrs. Dass vor ihm der 38-jährige Fußgänger die Straße überquerte, bekam er nicht oder zu spät mit.

Der 28-jährige Fahrer stellte sich der Polizei. Er kam nach wenigen Stunden wieder auf freien Fuß und sei am Samstagmorgen von seinem Vater bei der Polizei abgeholt worden, er müsse sich nun einem Strafverfahren stellen, sagte der Polizeisprecher. Im Auto habe noch sein Bruder gesessen, der habe strafrechtlich nichts zu befürchten, wenn ihm nicht nachgewiesen werde, dass er aktiv etwa durch Anfeuerungsrufe in das Geschehen eingegriffen habe, erklärte der Polizeisprecher.

Der Fahrer des silbernen Seat war nach dem Unfall geflüchtet, die Polizei fahndete am Samstagnachmittag noch nach ihm. Der 28-Jährige soll zu seinem Kontrahenten nicht viel ausgesagt haben. Ob die beiden Männer sich kannten oder spontan zu einem Rennen verabredeten, ist unklar. Die Rheinische Post berichtet, der 28-Jährige habe erklärt, er sei etwa 60 bis 70 Stundenkilometer schnell gefahren, Zeugen allerdings berichten von deutlich höherer Geschwindigkeit. Ein Sachverständiger soll das klären.

Wenn es um illegale Rennen geht, ist die Rechtslage in Deutschland unklar. Zwar kann ein Fahrer, wenn Unbeteiligte zu Schaden kommen, wegen Körperverletzung angeklagt werden. Doch die Teilnahme an einen Rennen auf einer öffentlichen Straße an sich stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 400 Euro (Teilnehmer) bzw. 500 Euro (Veranstalter) plus einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Deutsche Gerichte fahren allerdings bereits seit einiger Zeit eine härtere Linie gegenüber Rasern, insbesondere dann, wenn unbeteiligte Passanten verletzt oder gar getötet worden sind. Am kommenden Donnerstag wird zu einem Fall in Köln vom Bundesgerichtshof erstmals eine höchstrichterliche Entscheidung erwartet. Bei einem Autorennen zweier junger Männer 2015 im Stadtteil Deutz war eine Radfahrerin ums Leben gekommen. Das Landgericht verurteilte die Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu zwei und eindreiviertel Jahren auf Bewährung. Sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Verteidigung legten Revision ein.

Gesetzgeber will Raserei jetzt konsequenter ahnden

Härter erwischte es zwei Raser in Berlin. Die beiden lieferten sich im Februar 2016 ein Rennen auf dem Kurfürstendamm und sollen dabei bis zu 160 Kilometer pro Stunde schnell gewesen sein. Beim Überfahren einer roten Ampel rammte einer der Wagen einen Jeep, der durch den Aufprall 70 Meter weiter über die Straße geschleudert wurde, der Insasse des Jeeps starb. Das Landgericht Berlin verurteilte die beiden Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Auch hier kündigte die Verteidigung Revision an. Die Verurteilung wegen Mordes ist umstritten.

Doch der Gesetzgeber will Raserei jetzt konsequenter ahnden. Mehrere Bundesländer verlangen, die Teilnahme an illegalen Rennen zu einem eigenen Straftatbestand machen. Sie haben deshalb im Oktober 2016 einen Gesetzesentwurf eingebracht. Allerdings muss noch der Bundestag darüber beraten.

Die Schweiz ist da schon weiter. Wer da die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 Stundenkilometer missachtet, der muss seit 2013 mindestens ein Jahr ins Gefängnis.

Mit Material von der dpa

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