Parteienfinanzierung:Das Ende der Millionen für die NPD

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Anhänger der NPD auf einer Demo (Foto: REUTERS)
  • Der Bundestag hat eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um den Zugang der Partei zu staatlichen Geldern kappen zu können.
  • Die NPD wird damit eine wichtige Einnahmequelle verlieren.
  • Die Initiative ging auf einen Hinweis des Bundesverfassungsgerichts zurück.

Von Robert Roßmann, Berlin

Der Bundestag hat eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um die NPD aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen zu können. Bisher hatten die Rechtsradikalen erhebliche Summen vom Staat erhalten. Allein für das Jahr 2015 hat die NPD mehr als 1,3 Millionen Euro zugesprochen bekommen, für das Jahr 2016 stehen ihr gut 1,1 Millionen Euro zu. Da die NPD nicht verboten ist, hat sie bisher Anspruch auf Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, das sei eine "staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze", die beendet werden müsse.

Die Höhe des Zuschusses hängt unter anderem vom Erfolg bei den Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen ab. Der bisherige Anspruch der NPD resultierte nicht aus guten Einzelergebnissen - die Partei sitzt in keinem einzigen Landtag mehr, auch im Bundestag ist sie nicht vertreten. Die Rechtsradikalen sammelten stattdessen bei vielen Wahlen jeweils kleine Ansprüche. Dass die NPD im Europaparlament über einen Sitz verfügt, liegt daran, dass es bei der letzten Europawahl keine Fünf-Prozent-Hürde gab. Die Rechtsradikalen hatten lediglich 1,0 Prozent erzielt.

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Anlass für die Grundgesetzänderung war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar, den Antrag auf ein NPD-Verbot abzulehnen. Die Richter zeigten dem Gesetzgeber aber einen Weg zu einer Art kleinem Parteiverbot auf. Sie flochten in ihr Urteil den Hinweis ein, der "verfassungsändernde Gesetzgeber" könne einen Finanzierungsentzug für verfassungsfeindliche Parteien ins Grundgesetz schreiben. Ohne das Geld vom Staat ist die NPD in ihrer Existenz bedroht.

Die beiden Koalitionsfraktionen griffen den Hinweis auf. Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, den sie jetzt beschlossen haben, soll Artikel 21 um diesen Passus ergänzt werden: "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien." Über den Ausschluss einer Partei von der staatlichen Finanzierung soll nach dem Willen der großen Koalition zukünftig das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Für die Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig, die Zustimmung der Länderkammer steht noch aus. Neben der Verfassungsänderung wurde an diesem Donnerstag im Bundestag auch der "Entwurf eines Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung" beschlossen. Er sieht Änderungen in einer Vielzahl bereits existierender Gesetze vor - etwa im Parteien-, im Einkommensteuer-, im Körperschaftsteuer-, im Umsatzsteuer- oder im Erbschaftsteuergesetz. Dadurch soll unter anderem die steuerliche Begünstigung der NPD, etwa bei Spenden, beendet werden.

© SZ vom 22.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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